Am 26. Oktober findet die öffentliche Sitzung des Feldkriegsgerichts der Division Nr. 177 statt. Everts vertritt die Anklage, die Verhandlungsleitung führt Dr. Breitler. Es wird gegen insgesamt 43 Soldaten und Zivilist:innen wegen „Zersetzung der Wehrkraft (Selbstverstümmelung)” verhandelt. Sie alle müssen aussagen: Ernst, Karl, sein Onkel Ernst und seine Tante Maria Musial sowie ihre verdächtigten Freund:innen und Helfer:innen. Ernst wird vom Präsidenten des „Fußballklubs Austria Wien“, dem Rechtsanwalt Dr. Bruno Eckerl, verteidigt.
Zuerst muss Karl aussagen. Er bekennt sich in allen Anklagepunkten schuldig und begründet seine eigene Selbstverstümmelung damit, dass er an der Treue seiner Verlobten Rosi gezweifelt habe und deshalb in Wien bleiben wollte. Von seiner kommunistischen Gesinnung und Regime-Feindlichkeit erzählt er wohlweislich nichts. Auch Ernsts unter Folter entstandene Aussage wird verlesen. Dort heißt es, er habe sich von Karl den Arm brechen lassen. Er sagt aus, er habe sich nicht „zur Gänze dem Frontdienst entziehen” wollen, sondern habe nur seiner „schwerkranken Mutter helfen” wollen. Ob der Gesundheitszustand seiner Mutter tatsächlich in Ernsts Entscheidung eine Rolle gespielt hat, ist nicht bekannt. Der Ankläger Karl Everts fordert für Ernst zehn Jahre Zuchthaus und die Aberkennung seiner Wehrwürdigkeit, für Karl „wegen Zersetzung der Wehrkraft in 4 Fällen” die Todesstrafe. Ernsts Anwalt Dr. Eckerl weiß, wie gefährlich die Lage für Ernst ist. Er beantragt für ihn eine Gefängnisstrafe.