1945

Hans Gasparitsch BEFREIT

Hans Gasparitsch als Jugendlicher in der elterlichen Wohnung.

“Hitler = Krieg” und “Rot Front”: Diese beiden Parolen schreibt der 16-jährige Lehrling Hans Gasparitsch für die Widerstandsgruppe “Gruppe G” mit roter Farbe auf die Sockel der beiden Rossebändiger-Statuen im Stuttgarter Schlosspark. Gemeinsam mit seinen Freund:innen will Hans auf die Gefahren durch das NS-Regime aufmerksam machen und ein politisches Zeichen setzen. Doch er wird erwischt: Durch Farbflecken auf seiner Kleidung wird er der Tat überführt. Hans wird von der Gestapo festgenommen und zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Statt aber danach wieder freizukommen, kommt er in “Schutzhaft” und wird bis zu seiner Befreiung 1945 in verschiedenen Konzentrationslagern inhaftiert.

30. März 1918

Die ehemalige Stuttgarter Arbeitersiedlung Kolonie Ostheim heute.

Hans Gustav Robert Gasparitsch wird am 30. März 1918 und somit im letzten Jahr des Ersten Weltkriegs geboren. Er wächst im Kanonenweg 174, der heutigen Haußmannstraße, in Stuttgart Ostheim im Milieu der Arbeiterbewegung auf. Er erlebt eine schöne Kindheit als einziges Kind seiner Eltern Johannes und Elisabeth. Sein Vater ist als “Kriegshasser” aus dem Ersten Weltkrieg zurückgekommen und arbeitet als Schuhmacher in einer Schuhfabrik, seine Mutter ist Näherin. Während Religion in seiner Familie eine eher untergeordnete Rolle spielt, sind die Werte der Arbeiterbewegung und des Sozialismus für Hans von klein auf prägend.

1926

Arbeiterschwimmverein Stuttgart, Abteilung Wassersport, um 1930.

Als Hans acht Jahre alt ist, wird sein Vater Johann arbeitslos. Um seine Familie trotzdem versorgen zu können, macht er sich als Schuster in Ostheim selbständig. Trotz der finanziellen Schwierigkeiten der Familie kann Hans nach der Volksschule die Stöckach-Realschule besuchen. Sogar Geigenunterricht darf er nehmen. Außerdem schwimmt er gerne im Arbeiterschwimmverein (ASV) und nimmt an Sommerzeltlagern der sozialistischen Kinderfreunde teil.

Juli 1932

Bewegliche Lettern, die beim Schriftsetzen verwendet wurden (Symbolbild).

Da seine Eltern sich das Schulgeld nicht mehr leisten können, muss Hans die Realschule abbrechen. Im Juli 1932 beginnt er mit 14 Jahren eine Ausbildung zum Schriftsetzer im Betrieb der Gebrüder Oehler in Feuerbach nördlich von Stuttgart. Die Lehre soll vier Jahre dauern. Hans ist guter Dinge, da er gerne liest und ihm die Arbeit im Buchdruck gefällt. Im selben Jahr feiert Hans seine Jugendweihe bei den Freidenkern und begeht symbolisch den Übergang von der Kindheit zum Erwachsenwerden. Die Freidenker, eine der Arbeiterbewegung verbundene Organisation, sind sowohl Kirche und Religion als auch der Klassengesellschaft gegenüber kritisch eingestellt und fördern eine Lebensphilosophie der Wissenschaft und Gewissensfreiheit. Während kommunistische Freidenkerverbände bereits mit der Verordnung vom 3. Mai 1932 verboten worden sind, werden nach der Machtübernahme der Nationalsozialist:innen auch bürgerlich deutsche Freidenkerverbände gewaltsam aufgelöst.

30. Januar 1933

Als Hans 14 Jahre alt ist, kommen die Nationalsozialist:innen an die Macht. In Ostheim werden Mitglieder der Arbeiterbewegung verhaftet und ihre Organisationen verboten. Auch der Schwimmverein, in dem Hans aktiv ist, wird verboten und er muss in einen bürgerlichen Sportverein wechseln. Aus seinem Bekanntenkreis werden Menschen verhaftet. Hans wird allzu deutlich, dass die Nazis keine von ihrer Ideologie abweichenden Meinungen oder Organisationen dulden. Sowohl Hans als auch seine Freund:innen stehen dem Nationalsozialismus entsprechend kritisch gegenüber. Auch der militärische Drill der Hitlerjugend weckt in ihnen Abscheu.

1933

Die Gruppe G im Waldfreibad Krumbachtal.

Hans und seine Freund:innen wollen den Terror der Nationalsozialist:innen nicht einfach so hinnehmen. Deshalb gründen sie gemeinsam die “Gruppe G” − das “G” steht für “Gemeinschaft”. Zunächst als reine Wandergruppe geplant, werden Hans und seine Freund:innen zunehmend politisch. Ihr Widerstand ist von den kommunistischen Ideen geprägt, mit denen Hans im Arbeitermilieu Stuttgarts bereits aufgewachsen ist. Hans nimmt den Tarnnamen “Micha” an. Der Kopf der Gruppe ist der 18-jährige Fritz Brütsch, Tarnname “Kolka”. Er ist Sohn zweier Kommunist:innen und ehemaliger Leiter der Jungpioniere im Kommunistischen Jugendverband. Bereits 1933, im Alter von 18 Jahren, ist er gemeinsam mit seinen Eltern im KZ Heuberg inhaftiert worden, da die Familie als aktive Kommunist:innen den Nationalsozialist:innen ein Dorn im Auge war. Nach seiner Freilassung berichtet Fritz der Gruppe G von Hunger und Prügel, die er in der Haft erlebt hat. Auch Hans‘ Freunde Franz und Karl gehören zu den Gründungsmitgliedern der Gruppe. Sie nehmen die Tarnnamen “Ast” und “Drall” an. Mit der Zeit finden sie immer mehr Verbündete: Das jüngste Mitglied der Gruppe ist der 12-jährige Otto Franz. Auch ein Mädchen wird Teil der Gruppe: Elisabeth Schikora, Tarnname “Hanna”. Laut Hans zählt die Gruppe G zwischenzeitlich 25 Mitglieder. Er erinnert sich später mit den folgenden Worten an diese Zeit: “Wir waren fröhlich, unbekümmert, naiv, politisch dumm. Wir haben unsere Wanderungen fotografiert, haben Alben angelegt.”

Stuttgarter Jugendopposition:
Die Gruppe G

Nach dem Verbot der KPD organisierten sich illegale Gruppen der Kommunistischen Partei im Untergrund weiter. Der politische Kampf wurde durch das Verteilen von propagandistischen Aufklärungsschriften geführt, z. B. in Form von Flugblättern oder kleinformatigen Zeitungen, in denen sie über NS-Praktiken, Morde und Folter berichteten und Anleitungen zum Widerstand sowie zum Verhalten bei Verhören gaben. Für ihre tägliche Arbeit formierten sie sich in dreiköpfigen Gruppen: Einem Polit-, einem Organisations- und einem Agitationsleiter.

Auch die “Gruppe G”, deren oftmals noch jugendliche Mitglieder aus dem Arbeitermilieu Stuttgarts kamen, orientierte sich an diesen Strukturen. Gemeinsam schlossen sie sich zu einer Organisation zusammen, um aktiv Widerstand gegen das NS-Regime zu leisten. Der 18-jährige Fritz Brütsch, Tarnname “Kolka”, nahm 1933 dazu die Funktion des politischen Leiters der Gruppe ein, da die übrigen Mitglieder ihn als den politisch erfahrensten von ihnen eingeschätzten. Franz, Tarnname “Ast”, übernahm die Organisationsarbeit und wurde Kolkas Stellvertreter. Hans Gasparitsch, Tarnname “Micha”, kümmerte sich um die politische Aufklärungsarbeit.

Karl wiederum nahm den Tarnnamen “Drall” an und übernahm die Kasse der Gruppe. Als Wandergruppe getarnt verbreitete die Gruppe G Flugblätter und Aufklärungsschriften, organisierte politische Schulungen und stand in Kontakt zu weiteren Gegner:innen des Nationalsozialismus.

Nach der Festnahme von Hans (“Micha”) im März 1935 wurden die übrigen Mitglieder der Gruppe anhand von einem bei Hans gefundenen Fotoalbum identifiziert und ebenfalls inhaftiert. Trotz ihres oft noch jugendlichen Alters erhielten sie Gefängnis- und, bei Volljährigkeit, Zuchthausstrafen. Fritz Brütsch (“Kolka”) kam für vier Jahre und vier Monate ins Gefängnis, Franz Franz (“Ast”) erhielt ebenfalls vier Jahre und vier Monate im Gefängnis, in denen er im KZ im Emsland eingesetzt wurde und dort schwere körperliche Zwangsarbeit im Moor verrichten musste. Nur das jüngste Mitglied der Gruppe G, der 14-jährige Otto Franz, wurde freigesprochen.

Dezember 1934

Fritz Brütsch (Tarnname Kolka), zwischen 1933-1935.

Gemeinsam mit der Gruppe G verteilt Hans Flugblätter und Aufklärungsschriften, organisiert politische Schulungen und steht in Kontakt zu weiteren Gegner:innen des Nationalsozialismus. Willi Fischer, eines der Mitglieder der Gruppe G, tritt sogar in die Hitlerjugend ein, um, geschützt durch seine HJ-Uniform, antifaschistische Schriften unter nichtssagenden Titeln wie “Radiobastler” oder “Wie koche ich Fisch?” verbreiten zu können. Im Dezember 1934 wird jedoch Fritz “Kolka”, der Kopf ihrer Gruppe, von der Gestapo verhaftet. Um seine Position als Leiter der Gruppe G zu vertuschen, entschließen sie sich zu einer für Hans folgenreichen Aktion.

14. März 1935

Rossebändiger-Statuen im Unteren Schlosspark, Stuttgart.

Gemeinsam mit seinem Freund Karl, Tarnname “Drall”, schleicht sich der 16-jährige Hans in den Stuttgarter Schlosspark. Karl hat über seine Stelle als Malerlehrling Farbe besorgt. Diese benutzt Hans, um die Parolen “Hitler = Krieg” und “Rot Front” auf die Sockel der beiden Rossebändiger-Statuen zu malen. Karl steht Schmiere. Die Aktion läuft wie geplant und beide können unbemerkt fliehen. Während Karl eine Stunde nach der Tat mit dem Fahrrad nach Hause fährt, wählt Hans einen Weg, der wieder am Schlosspark vorbeiführt. Zu gerne möchte er sehen, wie Passant:innen auf ihr Werk reagieren. Was er nicht weiß: Die Aktion der Gruppe G wurde bereits entdeckt, und es wird nach den Schuldigen gesucht. Hans wird von zwei Polizisten angehalten. Durch Farbspritzer auf seiner Kleidung und den Farbeimer, den er immer noch bei sich trägt, kann er schnell der Tat überführt werden. Daraufhin wird er in die Stuttgarter Gestapo-Zentrale, das sogenannte “Hotel Silber”, gebracht.

1935

Ein ganzes Jahr lang wird Hans festgehalten und immer wieder verhört. Dass er seine Freund:innen nicht verrät, rettet sie jedoch nicht: Die Gestapo findet bei Hans Zuhause ein Fotoalbum, in dem die Mitglieder der Gruppe G zusammen abgelichtet sind. Anhand des Albums sowie eines Tagebuchs, welches die Gestapo bei einem weiteren Mitglied der Gruppe findet, kann sie die restlichen Mitglieder identifizieren und festnehmen. Auch die Eltern von Hans, Johann und Elisabeth, werden verhaftet, befragt und ihr Haus durchsucht. Hans’ Lehrvertrag wird aufgelöst.

25. März 1936

Landesgefängnis Ulm, 1950.

Das Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt gegen die Gruppe G wegen “Vorbereitung zum Hochverrat” ‒ unter ihnen: der nun 17-jährige Hans. Hans und die übrigen Mitglieder seiner Gruppe werden zu langen Haftstrafen im Gefängnis und im Zuchthaus verurteilt. Nur der Jüngste aus ihrer Gruppe, der zum Tatzeitpunkt 14-jährige Otto Franz, wird freigesprochen. Hans selbst bekommt zweieinhalb Jahre Haft und wird in die Strafanstalt Ulm überstellt. Das Gericht führt dabei aus: Hans sei “seit seiner frühesten Jugend mit den Ideen des Kommunismus vertraut und auch heute noch kommunistisch eingestellt.” Statt in einem Jugendgefängnis seine Ausbildung abschließen zu können, muss Hans in der Strafanstalt Ulm täglich zehn Stunden Zwangsarbeit in der Schneiderei leisten und wird in Einzelhaft gesteckt. Viele Nächte liegt Hans wach. Ihn plagt die Sehnsucht nach seinem Leben in Stuttgart, seiner Familie und Freund:innen. Doch auch Zweifel treiben ihn um: Hätte er sich besser unterordnen sollen? Je länger Hans nachts wach liegt, desto sicherer ist er sich: Nein, er musste auf seinen Gerechtigkeitssinn hören. Seine sozialistische Einstellung, so reflektiert Hans später, festigt sich endgültig in diesen dunklen Nächten in Einzelhaft.

Oktober 1937

Gedenktafel am Henkersteinbruch in Welzheim.

Eigentlich müsste Hans nun entlassen werden, da seine Haftzeit um ist. Seit seiner Festnahme im März 1935 sind bereits zweieinhalb Jahre vergangen. In einem Brief an seine Eltern schreibt er am 17. Oktober: “Auf Wiedersehen am nächsten Montag!” Zunächst wird er zurück in das Polizeigefängnis in der Büchsenstraße in Stuttgart verlegt. Dort trifft er ein weiteres ehemaliges Mitglied der Gruppe G wieder: Karl Wilhelm. Auch er hat die letzten zweieinhalb Jahre im Gefängnis verbracht und wartet nun ebenfalls sehnsüchtig auf seine Entlassung. Doch es kommt anders. Statt entlassen zu werden, werden beide am 26. Oktober als politische Häftlinge in “Schutzhaft” genommen und ins KZ Welzheim östlich von Stuttgart gebracht.

15. November 1937

Häftlings-Personal-Karte von Hans Gasparitsch aus dem KZ Dachau. In allen Hauptlagern erhielten KZ-Häftlinge diese Karten.

Nach nicht einmal einem Monat in Welzheim werden Hans und Karl Wilhelm ins KZ Dachau überstellt. Dort müssen sie als politisch Inhaftierte den roten Winkel tragen und bekommen eine Nummer zugeteilt. Fortan muss Hans die Häftlingsnummer 13027 und später die Nummer 39274 tragen. Mit der “Schutzhaft” von Hans ist sein Vater Johannes unterdessen nicht einverstanden. Er setzt sich unermüdlich aus Stuttgart für seine Freilassung ein. Immer wieder schreibt und verwirft er Gesuche an die Gestapo, seinen Sohn aus dem KZ zu entlassen.

27. Mai 1938

Abschrift der Antwort der Gestapo an Hans’ Vater Johann.

Am 27. Mai bekommt Johannes endlich eine Antwort: Sein Gesuch um die Freilassung von Hans wird von der Gestapo abgelehnt. Hans muss im KZ Dachau und in “Schutzhaft” bleiben.

In einem Zeitzeugeninterview von 1998 spricht Hans Gasparitsch über seine Zeit im Konzentrationslager.

29. Mai 1938

Hans kann aufgrund der Zensur nur über Belangloses wie das Wetter schreiben.

Hans’ einzige Möglichkeit, mit seinen Eltern Kontakt zu halten, ist über vorgedruckte Faltbriefe. Der Inhalt seiner Briefe wird jedoch zensiert. Hans kann ihnen deshalb nichts von den furchtbaren Bedingungen oder der schweren körperlichen Zwangsarbeit erzählen, die er beim Ausbau des Lagers leisten muss. Besonders die drakonischen Strafen im KZ Dachau bleiben Hans nachdrücklich in Erinnerung. So etwa die als “Christbaumschmuck” oder “Baumhängen” bezeichnete Strafe, bei der Häftlinge die Hände auf den Rücken gefesselt bekommen und an den Handgelenken hochgezogen werden. Oft werden sie über Stunden so hängen gelassen. Der zwei Jahre ältere Karl Wilhelm spendet Hans in dieser Zeit Kameradschaft. So hart das Leben in Dachau auch ist, so sehr finden sie Halt beieinander.

27. September 1939

Im Steinbruch des KZ Flossenbürg mussten Inhaftierte schwerste körperliche Zwangsarbeit leisten.

Am 1. September beginnt mit dem deutschen Überfall auf Polen der Zweite Weltkrieg. Davon bekommt Hans allerdings nur wenig mit. Er ist inzwischen 21 Jahre alt und hat davon rund fünf Jahre als Gefangener des NS-Regimes verbracht. Als das Lager Dachau nach dem Überfall auf Polen von der Waffen-SS benötigt wird, werden Hans und Karl Wilhelm am 27. September kurzerhand in das KZ Flossenbürg verlegt. Das KZ Flossenbürg ist unter den Häftlingen wegen der schweren Zwangsarbeit in den Steinbrüchen berüchtigt. Sein Zuhause und seine Familie in Stuttgart rücken damit in immer weitere Ferne: Flossenbürg liegt rund 100 km östlich von Nürnberg und somit über 300 km von seiner Heimat entfernt. Hans ist bei der Ankunft in Flossenbürg von den dort herrschenden Zuständen entsetzt.


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Das KZ Flossenbürg

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Im Steinbruch des KZ Flossenbürg mussten Inhaftierte schwerste körperliche Zwangsarbeit leisten.

Das Konzentrationslager Flossenbürg wurde im Mai 1938 gegründet. Gelegen im Oberpfälzer Wald in Bayern gehört es lange Zeit zu den eher unbekannteren Lagern. Ende Mai 1938 wurden die ersten 200 Häftlinge aus Dachau nach Flossenbürg verschleppt, um mit dem Bau des Lagers und der Erschließung und der Arbeit im Granit-Steinbruch zu beginnen. Bei den ersten Häftlingen handelte es sich primär um Männer, die den grünen Winkel tragen mussten. Sie waren wegen unterschiedlicher krimineller Delikte vorbestraft und nach Verbüßung ihrer ursprünglichen Haftzeit aufgrund des “Erlasses über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei” vom 14. Dezember 1937 direkt und ohne richterlichen Beschluss in ein KZ eingewiesen worden. Das Bild des KZ Flossenbürg als Straflager für “politische Verbrecher”, “Asoziale” und “Kriminelle” wurde von der SS bewusst gefördert, um die menschenverachtenden Praktiken vor Ort zu legitimieren. Ab 1940 wurden jedoch vermehrt auch politische Häftlinge sowie Häftlinge aus den besetzten Ländern ins Lager verschleppt. Bis 1945 wuchs der Komplex um fast 80 Außenlager an. Zwischen 1938 und 1945 wurden etwa 84.000 Männer und 16.000 Frauen in Flossenbürg inhaftiert und zu schwerster körperlicher Arbeit gezwungen. Neben dem Einsatz im Steinbruch wurden viele von ihnen auch in der Rüstungsindustrie beschäftigt. Mehr als 30.000 von ihnen verloren im Komplex des KZ Flossenbürg ihr Leben.

2. März 1940

Abschnitt des Stacheldrahtzauns vor den Baracken des KZ Flossenbürg.

Durch die furchtbaren Zustände im KZ Flossenbürg erkrankt Hans kurz vor Weihnachten 1939 an der Ruhr, einer Durchfallerkrankung. Tagelang kann er, ohnehin schon ausgelaugt durch die schwere körperliche Arbeit und die wenige Nahrung, nicht essen und ist stark geschwächt. Hans geht es in Flossenbürg so schlecht, dass er später in einem Interview sagt: „Da haben wir uns dann nach Dachau zurückgesehnt, das muss man sich mal vorstellen.“

Sein Aufenthalt in Flossenbürg währt jedoch nicht lange. Am 2. März 1940 wird Hans zurück ins KZ Dachau verlegt. Dort arbeitet er zunächst in verschiedenen Kommandos, bis er als Lagerschreiber eingesetzt wird.

1943

Hans’ Revierkarte aus dem KZ Buchenwald. Auf den Revierkarten wurden die Krankengeschichten der Neuankömmlinge dokumentiert.

Hans ist inzwischen seit drei Jahren im KZ Dachau. Aufgrund der katastrophalen Lebens- und Hygienebedingungen kommt es dort zu einer Typhusepidemie. Auch der 25-jährige Hans erkrankt 1943 an Bauchtyphus. Die Erkrankung äußert sich durch starke Kopf-, Glieder- und Bauchschmerzen, Fieber, zunehmende Benommenheit, Apathie und, im weiteren Krankheitsverlauf, durch hellrote Flecken auf dem Bauch. Ohne adäquate medizinische Behandlung kann Typhus, insbesondere bei unterernährten und kranken Menschen, tödlich enden.

18. Juli 1944

“Jedem das Seine”-Schriftzug am Lagertor des KZ Buchenwald.

Hans hat die Typhusinfektion überlebt. Als er gegenüber einigen Mithäftlingen seine Meinung zum Krieg gegen die Sowjetunion äußert, wird er denunziert. Aufgrund seiner Gespräche mit Häftlingen anderer Nationen wird ihm vorgeworfen, für eine illegale Organisation gearbeitet zu haben. Zur Strafe erhält Hans Stockhiebe und wird im Anschluss in eine Strafkompanie ins KZ Buchenwald verlegt ‒ ein Todeskommando. Dort muss er im Steinbruch erneut schwere körperliche Arbeit leisten und ist zudem durch seine vorherige Typhus- und Ruhrerkrankung geschwächt. Doch er hat erneut Glück: In Buchenwald existiert eine feste Organisationsstruktur von politischen Häftlingen, die im KZ wichtige Funktionsstellen besetzt haben. Durch ihre Unterstützung kann er dem Todeskommando entkommen. Statt im Steinbruch den Tod zu finden, schafft er es, in ein Kommando mit Willi Bleicher als Kapo zu kommen. Willi, der bis zu seiner Inhaftierung im kommunistischen Widerstand gegen die Nationalsozialist:innen in Stuttgart aktiv war, ist im KZ Buchenwald für seine Hilfsbereitschaft bekannt. Unter Willi arbeitet Hans in der Effektenkammer.

Funktionshäftlinge in Buchenwald

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Eine Gruppe geretteter jüdischer Kinder winkt zum Abschied bei ihrer Abreise aus Buchenwald.

Die SS konnte die Verwaltung in den Konzentrationslagern nicht alleine stemmen. Deshalb rekrutierte sie aus den Reihen der Inhaftierten Personal, welches stellvertretend einen beachtlichen Teil der Versorgungs- und Verwaltungsaufgaben übernahm. Auch diese Tätigkeiten mussten unter Zwang ausgeführt werden, allerdings verfügten einige der Funktionshäftlinge über “Privilegien”, welche andere Häftlinge nicht besaßen.

Für jedes Arbeitskommando setzte die SS einen “Kapo” als Aufseher ein. Als “Kapos” wurden jene KZ-Häftlinge bezeichnet, die von der SS Verwaltungs- und Überwachungsaufgaben übertragen bekamen. Dafür rekrutierte die SS primär aus der Gruppe der “reichsdeutschen” nichtjüdischen Häftlingen. Somit waren u. a. jüdische Inhaftierte von solchen Funktionen und einhergehenden “Privilegien” grundsätzlich ausgeschlossen. Zu Beginn wurden für Arbeiten mit Kontroll- und Strafvollmachten vorwiegend “BV-Häftlinge” (“Berufsverbrecher”) herangezogen. Politische Häftlinge wiederum setzte die SS für Schreib-, Verwaltungs- und Versorgungsarbeiten ein. Die zahlenmäßig stärkste Gruppe von politischen Häftlingen in Buchenwald bestand aus deutschen Kommunisten. Ab 1943 hatten sie alle wesentlichen Lagerfunktionen inne. Durch ihre Funktionen war es ihnen möglich, illegale Kommunikations- und Ordnungsstrukturen aufzubauen, Informationen über Vorgänge außerhalb des Lagers zu erhalten und die Willkür und den Terror im KZ-Alltag in einem gewissen Maß zu begrenzen. Gleichzeitig waren sie jedoch fest in das KZ-System integriert, welches auf Diskriminierung und Aussonderung beruhte. Während sie die einen schützen und ihre Überlebenschancen verbessern konnten, war ihnen selbiges für andere Inhaftierte wiederum nicht möglich. Ein Beispiel für eine gelungene Rettung ist der Kinderblock in Baracke 66. Funktionshäftlinge um den tschechischen Kommunisten Antonín Kalinna sorgten für das Überleben der Jungen.

11. April 1945

Befreite Häftlinge in einer Baracke im KZ Buchenwald.

Als die Amerikanischen Truppen immer näher rücken, verlassen die SS-Wachmannschaften das Konzentrationslager. Die zurückgebliebenen Häftlinge bringen das Lager unter ihre Kontrolle und überwältigen die verbliebenen SS-Männer. Rund eine Stunde später betreten Aufklärer der US-amerikanischen Truppen das Lager. Nach über zehn Jahren in der Gefangenschaft des NS-Regimes ist Hans zum ersten Mal wieder frei.

19. April 1945

Hans Gasparitsch nach der Befreiung des KZ Buchenwald, 1945.

Gemeinsam mit den anderen Überlebenden spricht Hans die vorher ausgearbeitete Gedenkansprache, die schließlich in einem gemeinsamen Gelöbnis endet ‒ dem sogenannten Schwur von Buchenwald: “[…]Wir schwören deshalb vor aller Welt auf diesem Appellplatz, an dieser Stätte des faschistischen Grauens: Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht! Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel. Das sind wir unseren gemordeten Kameraden, ihren Angehörigen schuldig. Zum Zeichen Eurer Bereitschaft für diesen Kampf erhebt die Hand zum Schwur und sprecht mir nach: WIR SCHWÖREN!”

Mai 1945

Das zerstörte Stuttgart, 1945.

Hans kehrt nach Stuttgart zurück. Er will dem Schwur von Buchenwald Taten folgen lassen. Deshalb gründet er gemeinsam mit den Freunden, die ebenfalls den Krieg und die Haft überlebt haben, unter Leitung von Fritz Brütsch die “Schwäbische Volksjugend” (SVJ). Ihr Ziel: Die Überwindung der Ursachen und Folgen von Faschismus und Militarismus.

17. Juni 1945

Außenansicht des Hotel Silber heute.

Hans bewirbt sich bei der Stuttgarter Polizei um eine Anstellung. Zum 1. Juli wird er als Kriminalangestellter eingestellt und arbeitet fortan im “Hotel Silber” und somit in genau dem Gebäude, in dem er einst von der Gestapo inhaftiert wurde. Er kündigt am 3. Oktober 1945 jedoch rückwirkend, da er eine andere Stelle in der Entnazifizierungsabteilung (Denazification Division) der US-Militärverwaltung angenommen hat.

1. Juli 1946

Antrag auf Entschädigung von Hans Gasparitsch vom 1. Juli 1946.

Hans beantragt Entschädigungszahlungen für seine erlittenen Schäden an Freiheit und im beruflichen Fortkommen: “Durch meine Verhaftung wurde meine Lehrzeit als Schriftsetzer unterbrochen. Ich bin daher heute ohne Beruf, was eine erschwerte Existenzgründung bedeutet. Meinen Beruf konnte ich im Gefängnis und KZ weder auslernen noch überhaupt ausüben, so daß heute ein Wieder-Von-Vorne-Anfang so oder so notwendig ist.” Hans wird daraufhin eine Soforthilfe in Höhe von 800 RM zugesprochen. Zu dieser Zeit werden Leistungen primär von der Bedürftigkeit der NS-Verfolgten abhängig gemacht.

November 1946

Wegweiser der Gedenkstätte Eckerwald.

Hans heiratet die sieben Jahre jüngere Lilly Frank, eine gelernte Kindergärtnerin. Wie Hans ist auch Lilly politisch engagiert. Sie wird später ein überzeugtes Mitglied der Friedensbewegung und engagiert sich für die Gedenkstätte Eckerwald, dem ehemaligen KZ-Außenlager des “Unternehmens Wüste” in Württemberg.

1947

VVN-Denkmal in Teltow.

Seine lange Haftzeit hat bei Hans dazu geführt, dass er nie in seinem Beruf als Schriftsetzer Fuß fassen oder sich einen eigenen Hausstand aufbauen konnte. Nach seiner Befreiung ist Hans deshalb vollkommen mittellos. Zwar konnte er eine einmalige Entschädigung für seine politische Haft beziehen, dennoch machen ihm die Umstände das Leben zunehmend schwer. Deshalb beantragt Hans erneut eine Beihilfe von 700 RM. Das Geld benötigen Lilly und er dringend, denn Lilly ist schwanger und bringt im Juli ihre gemeinsame Tochter Sigrid zur Welt. Neben seinem familiären Glück engagiert sich Hans weiter für die Verfolgten des Naziregimes und gehört zu den Mitgründern des Verbandes “Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes” (VVN) in Württemberg-Baden.

Der Verband “Vereinigung der Verfolgten
des Naziregimes”

Gegründet wurde der Verband 1947 als “Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes” von überlebenden Widerstandskämpfer:innen sowie Verfolgten unterschiedlicher politischer Ausrichtungen. Die VVN setzte sich für die Entschädigung der Opfer, die Bestrafung der Täter:innen sowie für die Erinnerung an die ermordeten Opfer des NS ein. In Anbetracht der verhärteten Fronten des Kalten Kriegs forderten Parteien wie die SPD jedoch ihre Mitglieder auf, die VVN zu verlassen. Obwohl nicht alle dieser Aufforderung nachkamen, nahm der Einfluss der VVN in der Folgezeit ab. In der DDR wurde die Vereinigung 1953 aufgelöst, in Westdeutschland blieb die VVN aktiv und positionierte sich unter anderem gegen die Rückkehr von Täter:innen in die Institutionen des Landes. In den 1970er Jahren wurde durch die Öffnung für jüngere Generationen aus der VVN die VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten). Nach der Umbruchszeit der Wende ist die VVN-BdA heute eine parteiübergreifende Organisation, die sich gegen Faschismus engagiert.

VVN_Gedenkstein
VVN-Gedenkstein in Lüderitz, Sachsen-Anhalt.

1948

Aussicht auf den Kurort Bad Mergentheim von der Terrasse eines Kurhotels.

Die amerikanische Militärregierung stellt ihre Aktivitäten im Kontext des Kalten Krieges und dem einhergehenden sinkenden Interesse an der Entnazifizierung größtenteils ein. Die Spruchkammern, in welchen bislang die politische Gesinnung von Millionen von Deutschen überprüft wurde, werden aufgelöst und Hans muss sich eine neue Arbeit suchen. Ohne Berufsausbildung oder höheren Schulabschluss fällt ihm dies aber nicht leicht. Auch sein gesundheitlicher Zustand ist nach all den Jahren in verschiedenen Konzentrationslagern nicht gut. Deshalb macht Hans für einige Wochen eine Kur im “Haus in der Sonne” in Bad Mergentheim. Damit seine Familie dennoch über die Runden kommt, beantragt Hans im Juni, August und November Beihilfegelder bei der Landesbezirksstelle für die Wiedergutmachung Stuttgart. Er erhält einzelne Zahlungen in Höhe von 500, 200 und 300 DM.


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Juli 1949

Hans' Feststellungsbescheid über Entschädigung für politische Haft (Seite 2), 26. Juli 1949.

Die finanziellen Sorgen der Familie Gasparitsch halten an. Dadurch, dass Hans sein Abitur nachholt, hat er keine Möglichkeiten, für ein ausreichendes Einkommen zu sorgen. Am 26. April wurde vom Süddeutschen Länderrat jedoch das Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (USEG) beschlossen. Deshalb beantragt Hans im Juli 1949 für seine Haftzeit eine Entschädigung. In einem Feststellungsbescheid werden ihm 150 DM je vollen Monat Haftzeit zugestanden ‒ daraus ergibt sich eine Gesamtentschädigungssumme von 18.150 DM. Ungeachtet der realen Haftsituation in den Konzentrationslagern bekommt er somit je Hafttag lediglich 5 DM als Entschädigung zugesprochen. Hans erhält einen Vorschuss von 3.000 DM von der Landesbezirksstelle für die Wiedergutmachung Stuttgart.

Entschädigungsgesetze in der US-Zone:
das USEG

Beim Entschädigungsgesetz der amerikanischen Besatzungszone (USEG) handelt es sich um eine bedeutende Gesetzgebung, da sie später mit einem Rahmengesetz versehen und für den gesamten Bund übernommen wurde. Am 26. April 1949 vom Länderrat beschlossen, stimmte die Militärregierung im August dem Gesetz zu, woraufhin es in den einzelnen Ländern erlassen wurde. Das USEG regelte den Kreis der Anspruchsberechtigten, die Höhe der Entschädigungsleistungen sowie das Verfahren. Vor Einführung des USEG gab es lediglich ein Sonderfondsgesetz, welches Leistungen primär von der Bedürftigkeit der NS-Verfolgten abhängig machte.

Ende 1952 lagen bereits rund 275.000 Anmeldungen nach dem USEG vor. Die tatsächliche Auszahlung der Entschädigungen gestaltete sich jedoch schwierig: Den einzelnen Ländern fehlte das Geld und die Auszahlung zog sich hin. Ansprüche wurden deshalb in drei Klassen unterteilt, welche unterschiedliche Erledigungsfristen bekamen. § 38 des USEG regelte, dass Leistungen erst bis 1960, und somit mehr als zehn Jahre nach Einführung des Gesetzes, erbracht werden mussten.

Für viele ehemalige KZ-Häftlinge war die Haftentschädigung der einzige Entschädigungsanspruch, den sie besaßen. Die erste Hälfte dieser Entschädigung bis zu einem Betrag von 3.000 DM wurde in die erste Rangklasse eingeteilt und zügig ausgezahlt ‒ nicht jedoch die zweite Hälfte. Insbesondere der VVN sprach deshalb von einer “Verschleppung” der Ansprüche und forderte eine baldige Auszahlung. Bei der Regelung der weiteren Zahlungen gingen die Länder unterschiedlich vor. Württemberg-Baden etwa zahlte die zweite Rate nur dann vorzeitig aus, wenn sie für den sozialen Wohnungsbau verwendet würde. Eine andere Methode war der Vergleich. Geschädigte erhielten beispielsweise 60% des Nominalwertes ihres Anspruchs vorzeitig ausgezahlt, wenn sie dafür auf alle übrigen Ansprüche nach dem Entschädigungsgesetz verzichteten.

Das Themenportal Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts stellt weiterführende Informationen zur Geschichte der Entschädigungen bereit:

1950

Vergleich in der Entschädigungssache Hans Gasparitsch, 18. September 1950.

Durch sein Studium schafft Hans es nur schwer, genug Geld für den laufenden Unterhalt seiner Familie zu verdienen. Im Mai erhält er eine Teilzahlung in Höhe von 1.000 DM für erlittene Schäden am wirtschaftlichen Fortkommen, welche ihm durch seine lange Haftzeit entstanden sind. Das Geld geht jedoch erneut durch die laufenden Ausgaben für den Unterhalt der Familie zur Neige. Um dennoch über die Runden zu kommen, einigt Hans sich mit der Landesbezirksstelle für die Wiedergutmachung Stuttgart auf einen Vergleich: Er erhält weitere 1.500 DM “wegen Schadens im wirtschaftlichen Fortkommen gemäss § 31” und unterzeichnet dafür den folgenden Passus: “Gegen diese Zahlung verzichtet Herr Hans Gasparitsch auf alle weiteren Ansprüche auf Wiedergutmachung gegen das Land Württemberg-Baden.” Genau dieser Passus des Vergleichs wird ihm später zum Verhängnis.

1953

1. Seite des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BErgG), 1953.

Hans legt seine Diplomarbeit zum Thema “Nationalkomitee Freies Deutschland” vor. Nach Abschluss seines Studiums ziehen er und seine Familie zurück nach Stuttgart, wo Hans eine Stelle beim KPD-Organ “Volksstimme” übernimmt. Im selben Jahr wird das Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BErgG) verabschiedet. Es legt neben dem Kreis der Anspruchsberechtigten auch eine Wohnsitzvoraussetzung, das “Territorialitätsprinzip”, fest. Demnach kann nur eine Entschädigung erhalten, wer zum Stichtag des 1. Januars 1947 seinen Wohnsitz in der BRD oder in West-Berlin hat.

1954

1954 wird Hans’ und Lillys zweite Tochter Lilo geboren. Sie genießen ihr Familienglück in Stuttgart. 1956 wird dann jedoch die KPD verboten und Hans verliert erneut seine Arbeit. Wieder steht er mit seiner Familie vor dem Nichts: Um dennoch Geld zu verdienen, betreiben Lilly und er einen Milchladen. Sein politisches Engagement gibt Hans trotzdem nicht auf. Ungeachtet des KPD-Verbots wird er Herausgeber des Mitteilungsblatts der Bezirksgruppen Ost und Neckarland ‒ ein gefährliches Unterfangen im antikommunistischen Klima der 1950er Jahre.

1956

1. Seite des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG), 1956.

Als 1956 das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) neu gefasst wird, enthält es eine neue und für Hans bedeutende Regelung: Der Stichtag für das Territorialitätsprinzip, welches Entschädigungsansprüche an den Wohnsitz knüpft, wird auf den 31. Dezember 1952 geändert. Wer zu diesem Zeitpunkt nicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik oder in West-Berlin gewohnt hat, hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen durch das BEG. Hans hat zum Stichtag in Leipzig und somit in der DDR gewohnt.

Antikommunismus und antikommunistische
Gesetzgebung der 1950er Jahre

CDU_Wahlkampfplakat_1953
CDU-Wahlplakat aus dem Jahr 1953.

Während es zu Beginn der ersten Entschädigungsgesetze überwiegend keine Bestimmungen gab, mit welchen Kommunist:innen von möglichen Entschädigungsansprüchen ausgeschlossen wurden, änderte sich dies in den 1950er Jahren. Faktoren wie die internationale politische Lage, der sich zuspitzende Ost-West-Konflikt sowie die einhergehende Gründung der DDR 1949 wirkten sich auf die innenpolitischen Entwicklungen in der Bundesrepublik aus. Kommunist:innen wurden zunehmend als Bedrohung wahrgenommen und politische Konflikte mit der KPD intensivierten sich. Dies führte zu einer Reihe von antikommunistischen Maßnahmen, zu denen das KPD-Verbotsverfahren ab 1951, Verbote kommunistischer Organisationen sowie die Einführung eines verschärften politischen Strafrechts gehörten. Auch vom NS verfolgte Kommunist:innen, die Entschädigungen beantragen wollten, waren von der antikommunistischen Gesetzgebung betroffen: § 1 Abs. 4 des Bundesergänzungsgesetzes (BErgG), welches 1953 als erstes bundeseinheitliches Gesetz für Entschädigungen erlassen worden war, besagte nämlich, dass von der Entschädigung ausgeschlossen sei, wer einer anderen Gewaltherrschaft Vorschub geleistet habe oder die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfte. Durch eine weite Auslegung dieses Absatzes konnte Kommunist:innen nachträglich ihr Status als Verfolgter des Nationalsozialismus und ihr damit verbundener Anspruch auf Entschädigung aberkannt werden. Auch die reine Mitgliedschaft in einer kommunistischen Partei konnte ihnen durch die Verschärfung des Strafrechts als Tatbestandsmerkmal des Bekämpfens der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgelegt werden. Oftmals wurden bei Verurteilungen, etwa aufgrund von Propagandadelikten, die Entschädigungszahlung aberkannt oder zurückgefordert. Dadurch, dass viele Betroffene jedoch aufgrund von gesundheitlichen Schäden auf ihre Rente angewiesen waren, stürzte sie die Aberkennung in finanzielle Not.

Erst der Bundesgerichtshof schränkte diese weite Auslegung wieder ein, und schließlich wurde 1956 der entsprechende Passus im Bundesentschädigungsgesetz (BEG) wieder gestrichen. Was blieb, war der Ausschluss von Entschädigungsansprüchen für Personen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpften. Ausgeschlossen von Entschädigungsansprüchen blieb, wer z. B. über eine reine Mitgliedschaft hinaus in der KPD tätig gewesen war, bevor diese 1956 verboten wurde.

“Wiedergutmachung” in der DDR

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DDR-Medaille für “Kämpfer gegen den Faschismus”.

Während in der Bundesrepublik Entschädigungsgesetze auf den Weg gebracht wurden, ging die DDR einen anderen Weg. Da die DDR sich nicht als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches, sondern in der Tradition des Kampfes gegen den Faschismus verortete, betrachtete sie den Nationalsozialismus als “ausgerottet” und lehnte jegliche Debatten sowohl über Schuld und Verantwortung als auch Entschädigungen für ausländische Opfer des NS ab. Zwar wurden NS-Verfolgte, die auf dem Staatsgebiet der DDR lebten, entschädigt, die Zahl der anerkannten NS-Verfolgten sank jedoch von 40.600 im Jahr 1953 auf rund 10.000 im Jahr 1989 ab. 1965 wurde dann die “Ehrenpensions-Verordnung” verabschiedet. Die Verordnung unterteilte Verfolgte in “Kämpfer gegen den Faschismus” und bloße “Opfer des Faschismus”. 1958 wurde für “Kämpfer gegen den Faschismus” zudem eine Medaille eingeführt. Träger:in konnte nur werden, wer als Verfolgte:r anerkannt war, sich aktiv am “antifaschistischen Kampf beteiligt” hatte und auch später in der DDR eine “antifaschistische Gesinnung” behielt. Zu dieser Gruppe gehörten deshalb primär kommunistische Verfolgte, die nun symbolisch und finanziell besser gestellt wurden als bloße “Opfer”. So erhielten „Kämpfer gegen den Faschismus“ seit dem 30. Dezember 1988 eine monatliche Rente von 1.700 Mark, während „Verfolgte des Faschismus“ 300 Mark weniger erhielten. Unabhängig von der Einordnung in eine der beiden Gruppen bekamen anerkannte NS-Verfolgte in der DDR Privilegien wie z. B. eine bessere medizinische Versorgung, unentgeltliche Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Unterstützung bei der Versorgung mit Wohnraum.

Im Herbst 1953 betrachtete die DDR ihre internationale Wiedergutmachungspflicht als erfüllt, nachdem Moskau das Ende der Reparationszahlungen verkündet hatte. Ansprüchen von “Bruderstaaten” des Warschauer Paktes, Israel oder der Claims Conference auf Restitution oder Entschädigung wurde nicht entsprochen. Dafür wurden mit Dänemark, Österreich, Finnland und Schweden Pauschalentschädigungsabkommen geschlossen, die die Rückerstattungsansprüche der dort lebenden NS-Verfolgten begleichen sollten. Die Rückgabe von in der NS-Zeit geraubten oder entzogenen Vermögen beschränkte der Staat auf Teile des jüdischen Gemeindeeigentums. Privatvermögen wurde weder restituiert noch Schadensersatz geleistet.

Nach der Wende wurde die DDR-Ehrenpensionsverordnung zunächst bis zum 31. Dezember 1991 weitergeführt. Mit dem Entschädigungsrentengesetz (EntschRG) vom 1. Mai 1992 wurde dann jedoch eine neue rechtliche Grundlage eingeführt und die Unterscheidung in “Kämpfer” und “Verfolgte” abgeschafft. Stattdessen erhielten sie nun eine einheitliche Rente in Höhe von 1.400 DM.

Das Themenportal Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts stellt weiterführende Informationen zur „Wiedergutmachung“ in der DDR bereit:

Mai 1959

Auszug aus dem Ablehnungsbescheid an Hans Gasparitsch,
4. Mai 1959.

Für Hans beginnt der Behördenkampf: Dadurch, dass er 1952 wegen seines Studiums in Leipzig gelebt hat, werden ihm in Baden-Württemberg keine Entschädigungszahlungen nach dem BEG für die von ihm erlittenen Schäden an Freiheit, Körper und Gesundheit und im wirtschaftlichen Fortkommen bewilligt. Im Mai 1959 erhält er die Mitteilung, dass sein Antrag auf Entschädigung wegen Schadens in der Ausbildung zurückgewiesen wird. Das Argument: Der Antrag sei “mangels Zuständigkeit nicht begründet.” Das Amt führt erklärend an, dass Hans für sein Studium seinen Hauptwohnsitz nach Leipzig und somit in die DDR verlegt hat. Dadurch, so das Amt, “liegen die Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Landesamtes für die Wiedergutmachung Stuttgart nicht vor.” Für Hans beginnt ein langer Kampf um Gerechtigkeit ‒ er zieht vor Gericht.

Dezember 1960

Entscheidungsgründe des OLG-Urteils vom 23. Dezember 1960.

Anfang der 1960er Jahre läuft es für die Familie Gasparitsch nicht gut. Im Dezember 1960 weist das Oberlandesgericht Stuttgart Hans’ Klage auf Entschädigung als unbegründet zurück ‒ mit der Begründung, Hans habe “im Vergleich vom 22.9.1950 ‘auf alle weiteren Ansprüche auf Wiedergutmachung’ verzichtet” und den Vergleich nicht in der gegebenen Frist angefochten. Auch den gemeinsamen Milchladen, den das Ehepaar Gasparitsch geführt hat, können sie nicht mehr länger halten. Also muss Hans sich erneut nach einer neuen Arbeitsstelle umsehen. Er findet einen Job als Bautechniker und beginnt ein zweites Studium, dieses Mal ein Architektur-Fernstudium. Seine Studiengebühren finanziert Hans über Härteausgleichszahlungen, die er beim Land Baden-Württemberg beantragt. Nach Abschluss seines Studiums arbeitet Hans als Bauingenieur. Gleichzeitig kämpft er konstant für sein Recht auf Entschädigung weiter. Dabei bekommt er Unterstützung von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), zu deren Mitgründern er gehört. 1965 wird das BEG-Schlussgesetz erlassen. Es bestimmt, dass nach dem 31. Dezember 1969 keine Ansprüche nach dem BEG mehr angemeldet werden können. Daraufhin reicht die VVN in einem erneuten Versuch einen Neuantrag auf Entschädigung für erlittene Schäden an Körper und Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen sowie im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen für Hans ein. Doch es folgt Ablehnung um Ablehnung.

1. Dezember 1968

Aber Hans gibt nicht auf. Und endlich werden seine Anstrengungen mit Erfolg gekrönt: Am 1. Dezember 1968 erhält er ein Vergleichsangebot des Landesamts für die Wiedergutmachung Stuttgart für die Entschädigung seiner Schäden an Körper oder Gesundheit. Rückwirkend zum 1. November 1953 bekommt er eine monatliche Rente. Auch sein politisches Engagement gibt Hans nicht auf. Sofort nach Gründung der DKP im Jahr 1968 tritt Hans dieser bei und bleibt bis 1989/90 Mitglied. Gleichzeitig kritisiert er jedoch immer wieder den real existierenden Sozialismus.

1970er Jahre

In den 1970er Jahren findet in der deutschen Öffentlichkeit vermehrt eine Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit statt. Immer mehr wächst auch das Interesse an Zeitzeug:innen. Hans sieht darin sowohl eine Chance als auch eine Aufgabe und hält eine Vielzahl von Vorträgen und Führungen in Gedenkstätten. Zusätzlich klärt er in Schulen, Universitäten und bei Führungen über seine KZ-Haft auf und wird so zu einem sehr bekannten Zeitzeugen des politischen Widerstands in Südwestdeutschland.

1982

Hans Gasparitsch als Redner bei der Eröffnung des DZOK Ulm, 1985.

Ab 1982 engagiert Hans sich als Vorsitzender des Vereins “Dokumentationszentrum Oberer Kuhberg”. Dabei handelt es sich um eine KZ-Gedenkstätte auf dem Oberen Kuhberg in Ulm, wo sich von November 1933 bis Juli 1935 ein regionales KZ befand. Bis Mai 1990 sitzt Hans dem Verein vor.

KZ Oberer Kuhberg

Eines der frühen Konzentrationslager ist das KZ Oberer Kuhberg. Auf Grundlage der “Reichstagsbrandverordnung” vom 27. Februar 1933 entstanden im Deutschen Reich mindestens 80 Orte, an denen über 100.000 politische und weltanschauliche Gegner:innen des nationalsozialistischen Regimes in “Schutzhaft” genommen wurden. Nachdem das KZ Heuberg bei Stetten am Kalten Markt für den Aufbau der Wehrmacht benötigt wurde, musste das Lager Ende 1933 kurzerhand schließen. Als Ersatz fungierte ab November 1933 das “Württembergische Schutzhaftlager Oberer Kuhberg, Ulm/Donau”. Das Ulmer KZ befand sich im Fort Oberer Kuhberg, welches bereits im Ersten Weltkrieg als Kriegsgefangenenlager genutzt wurde und seit Kriegsende leer stand. Die Bezeichnung als Konzentrationslager wurde dabei bewusst vermieden, um international kein negatives Bild der Haftbedingungen heraufzubeschwören. Im Zuge der Zentralisierung und Vereinheitlichung des KZ-Systems wurde das KZ Kuhberg im Juli 1935 aufgelöst. Die letzten dreißig Gefangenen wurden ins KZ Dachau verschleppt.

Fort_Oberer_Kuhberg_Gedenktafel
Gedenktafel am Fort Oberer Kuhberg.

1990er Jahre

1992 wird Hans Vizepräsident der Lagergemeinschaft des KZ Dachau. Als nach der Wende Diskussionen über die Rolle des kommunistischen Widerstands im KZ Buchenwald aufkommen, ist er entsetzt. Bild-Schlagzeilen wie “Wie Kommunisten den Nazis beim Töten halfen” kursieren gleichzeitig mit Vorwürfen, Kommunisten hätten nur dank eines “Opfertauschs” überlebt. Auch er selbst wird von einem ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen als “Helfershelfer der Lageradministration” bezeichnet. Hans ist tief getroffen von den Vorwürfen und macht sich für eine Einbeziehung der Lagergemeinschaften in die Aufarbeitung der Vorwürfe stark. Hans äußert sich differenziert über diesen Vorwurf:
“Aber beim weiteren Überlegen wurde mir klar, dass von der Sicht der meisten Häftlinge, vor allem der Russen, Polen und Juden, die am härtesten und grausamsten von den Verfolgungs- und Ausrottungsmaßnahmen der SS betroffen waren, wir Lagerfunktionäre für sie Handlanger der SS-Leitung waren. Wir mussten Kameraden zur Arbeit, zur Vernehmung, zur Bestrafung, zu den Überstellungen in andere Lager, zur Kommandantur oder ans Tor oder in den Bunker bringen.”

1994

Unter dem Pseudonym “Fritz Kaspar” publiziert Hans gemeinsam mit seinem Freund und ehemaligen Gruppe G-Mitglied Albert Kapr die Geschichte der Gruppe G. Hinsichtlich seiner Zeit in den Konzentrationslagern ist Hans oftmals zwiegespalten. So erinnert sich Hans im Film “Ich bin ja jetzt der Letzte“ eher wehmütig an die Menschlichkeit und den Zusammenhalt der Lagergemeinschaft zurück.

26. Mai 2000

Hans wird für sein antifaschistisches Engagement vom Stuttgarter Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse ausgezeichnet.

13. April 2002

Hans verstirbt nach schwerer Krankheit im Alter von 84 Jahren.

18. Oktober 2014

In der Rotenbergstraße 125, und damit ganz in der Nähe der ehemaligen Werkstätte von Hans’ Vater Johann, wird in Gedenken an Hans das Stadtteilzentrum Gasparitsch eröffnet.

Autorin: Sarah Frecker

ZITATE

Schwur von Buchenwald:
cms.archivportal-d.de.

Hans über seine Rolle als Funktionshäftling:
StadtA Stuttgart 2127, Nr. 69, zitiert nach Müller, Roland, Hans Gasparitsch (1918-2002), in: Borgstedt, Angela/Thelen, Sibylle/Weber, Reinhold (Hg.), Mut bewiesen. Widerstandsbiographien aus dem Südwesten (Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württembergs, Bd. 46), Stuttgart 2017, S. 437-447, hier S. 446.

Gerichtsfeststellung zu Hans’ politischer Gesinnung:
Müller, Roland, Hans Gasparitsch (1918-2002), in: Borgstedt, Angela/Thelen, Sibylle/Weber, Reinhold (Hg.), Mut bewiesen. Widerstandsbiographien aus dem Südwesten (Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württembergs, Bd. 46), Stuttgart 2017, S. 437-447, hier S. 439.

Brief an seine Eltern vom 17. Oktober 1937:
Müller, Roland, Hans Gasparitsch (1918-2002), in: Borgstedt, Angela/Thelen, Sibylle/Weber, Reinhold (Hg.), Mut bewiesen. Widerstandsbiographien aus dem Südwesten (Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württembergs, Bd. 46), Stuttgart 2017, S. 437-447, hier S. 439.

Quellen

Bohn, Willi, Stuttgart: Geheim! Ein dokumentarischer Bericht, Frankfurt a. M. 1969.

Kaspar, Fritz, Hanna, Kolka, Ast und andere. Stuttgarter Jugend gegen Hitler, Tübingen/Stuttgart 1994.

Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 350 I_Bü 2575.

StadtA Stuttgart, 2127 Nachlass Hans Gasparitsch.

SEKUNDÄRLITERATUR

Benz, Wolfgang/Distel, Barbara (Hg.), Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager Sachsenhausen, Buchenwald. Bd. 3, 2. Aufl., München 2016.

Bertheau, Camilla, Politisch unwürdig? Entschädigung für Kommunisten für nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen. Bundesdeutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung der 50er Jahre (Juristische Zeitgeschichte Abteilung 5, Bd. 25), Berlin/Boston 2016.

Brünneck, von, Alexander, Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1949-1968, Frankfurt a. M., 1978.

Combe, Sonia, Buchenwald und seine fragwürdige Nachgeschichte, in: Deutschland Archiv, 06.04.2022, online abrufbar unter:
www.bpb.de.

Goschler, Constantin, Wiedergutmachung. Westdeutschland und die Verfolgten des Nationalsozialismus (1945-1954), München 1992.

Hartewig, Karin: Wolf unter Wölfen? Die prekäre Macht der kommunistischen Kapos im Konzentrationslager Buchenwald, in: Herbert, Ulrich / Orth, Karin / Dieckmann, Christoph: Die nationalsozialistischen Konzentrationslager. Entwicklung und Struktur, Bd. 2, Göttingen 1998, S. 939–958.

Karin/Dieckmann, Christoph, Die nationalsozialistischen Konzentrationslager. Entwicklung und Struktur, Bd. 2, Göttingen 1998, S. 939–958.

Herlemann, Beatrix, Kommunistischer Widerstand, in: Benz, Wolfgang/Pehle, Walter H. (Hg.), Lexikon des Deutschen Widerstandes. Frankfurt a. M. 1994, S. 28-41.

Hockerts, Hans Günter, Wiedergutmachung in Deutschland 1945-1990. Ein Überblick, APuZ, 07.06.2013, online verfügbar unter:
www.bpb.de.

März, Jascha, VVN, ZDWV und AvS. Die Verbände der politischen Opfer des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik Deutschland, in: Neumann-Thein, Phillip/Schuch, Daniel/Wegewitz, Markus (Hg.): Organisiertes Gedächtnis. Kollektive Aktivitäten von Überlebenden der nationalsozialistischen Verbrechen (Buchenwald und Mittelbau-Dora – Forschungen und Reflexionen; 3), Wallstein/Göttingen 2022, S. 39-77.

Müller, Roland, Hans Gasparitsch (1918-2002), in: Borgstedt, Angela/Thelen, Sibylle/Weber, Reinhold (Hg.), Mut bewiesen. Widerstandsbiographien aus dem Südwesten (Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württembergs, Bd. 46), Stuttgart 2017, S. 437-447.

Niehammer, Lutz (Hg.), Der >gesäuberte< Antifaschismus. Die SED und die roten Kapos von Buchenwald. Dokumente, Berlin 1994.

Schwartz, Michael/Goschler, Constantin, Ausgleich von Kriegs- und Diktaturfolgen, soziales Entschädigungsrecht, in: Kleßmann, Christoph (Hg.), Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland seit 1945, Bd. 9, S. 609-634.

Wenge, Nicola, »Das System des Quälens, der Einschüchterung, der Demütigung…« Die frühen württembergischen Konzentrationslager Heuberg und Oberer Kuhberg, in: Osterloh, Jürgen/Wünschmann, Kim (Hg.),» … der schrankenlosesten Willkür ausgeliefert.« Häftlinge der frühen Konzentrationslager 1933-1936/37, Frankfurt a. M. 2017, S. 123-150.

Onlinequellen

Erinnerungsdebatten zur Entschädigung in der DDR, online verfügbar:
erinnerungsdebatten.de.

Gedenkstätte Buchenwald, Befreiung Buchenwald, online verfügbar:
www.buchenwald.de.

Gedenkstätte Buchenwald, Todesmärsche, online verfügbar:
www.buchenwald.de.

Gedenkstätte Buchenwald, #otd1945.04.07 Die Räumung Buchenwalds, online verfügbar:
liberation.buchenwald.de.

Gedenkstätte Deutscher Widerstand, Hans Gasparitsch, online verfügbar:
www.gdw-berlin.de.

Haus der Bayerischen Geschichte, Interview mit Hans Gasparitsch, online verfügbar: hdbg.eu.

Hotel Silber, Virtueller Geschichtsort. Hans Gasparitsch, Widerstandskämpfer. Haus der Geschichte Baden-Württemberg, online verfügbar:
virtuell.geschichtsort-hotel-silber.de.

KZ-Gedenkstätte Dachau, Interview mit Hans Gasparitsch, online verfügbar:
www.kz-gedenkstaette-dachau.de.

Lechner, Silvester, Zum Tod von Lilly Gasparitsch. Mitteilungen des Dokumentationszentrum Oberer Kuhberg Ulm e.V., Heft 65, November 2016, S. 16, online verfügbar:
dzok-ulm.de.

Mosmann, Ruben, Biografie Hans Gasparitsch. GO-Stuttgart, online verfügbar:
go-stuttgart.org.

Müller, Roland, Hans Gasparitsch (1918-2002), publiziert am 19.04.2018, in: Stadtarchiv Stuttgart, online verfügbar:
www.stadtlexikon-stuttgart.de.

Riederer, Günter, Nachrichten aus dem KZ – Hans Gasparitsch (1918-2002) und seine Briefe an die Eltern. Archiv0711 Blog des Stadtarchivs, Stuttgart 2023, online verfügbar:
https://archiv0711.hypotheses.org/17455..

BILDQUELLEN

Ablehnung Freilassungsgesuch Johann Gasparitsch, 1938

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, Ablehnung Freilassungsgesuch, 27. Mai 1938, EL 350 I_Bü 2575_004#.

Alter Marktplatz Stuttgart, um 1881

Curman, Carl, Stuttgart, 1881, Riksantikvarieämbetet, Kulturmiljöbild 16001000124724
gemeinfrei.

Antrag auf Entschädigung 1946 Seite 1

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, Antrag auf Entschädigung, 1. Juli 1946, EL 350 I_Bü 2575_008#.

Antrag auf Entschädigung 1946 Seite 2

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, Antrag auf Entschädigung, 1. Juli 1946, EL 350 I_Bü 2575_009#.

Arbeiterschwimmverein Stuttgart, Abteilung Wassersport

Archiv der Arbeiterjugendbewegung, Fotosammlung, 02/1615_1.

Auszug aus OLG-Urteil, 1960

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, Entscheidungsgründe des OLG-Urteils vom 23. Dezember 1960, EL 350 I_Bü 2575_0094#.

BGBl Teil I Nr. 31 Jahr 1956

Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, BGBl. 1956 I, S. 559–596, hier S. 559, online verfügbar: cms.archivportal-d.de.

BGB I Teil I Nr. 62 Jahr 1953

„Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG)“ (BGBl. 1953 I, S. 1387–1408, hier S. 1387, online verfügbar: cms.archivportal-d.de.

Brief Hans aus dem KZ Dachau Mai 1938

Brief Hans an seine Eltern, Mai 1938, © Stadtarchiv Stuttgart, 2127-12.

CDU Wahlplakat 1953

Plakate zu Bundestagswahlen (10-001) »Die 2. Bundestagswahl am 6. September 1953» Motivplakate, unverändert, online verfügbar: wikipedia.org. Lizenz: KAS/ACDP 10-001: 411 CC-BY-SA 3.0 DE.

Feststellungsbescheid Entschädigung für politische Haft 1949 Seite 1

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, Feststellungsbescheid über Entschädigung für politische Haft, 26. Juli 1949, EL 350 I_Bü 2575_0070#.

Feststellungsbescheid Entschädigung für politische Haft 1949 Seite 2

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, Feststellungsbescheid über Entschädigung für politische Haft, 26. Juli 1949, EL 350 I_Bü 2575_0071#.

Fort Oberer Kuhberg Gedenktafel

Speifensender/wikimedia, Ulm Oberer Kuhberg, 26. April 2008, unverändert, online verfügbar: wikimedia.org. Lizenz: KAS/ACDP 10-001: 411 CC-BY-SA 3.0 DEED.

Häftlings-Personal-Karte KZ Dachau

Häftlings-Personal-Karte Hans, geboren am 30.03.1918, 1.1.5.3/ 5926650, ITS Digital Archive, Arolsen Archives.

Hans Gasparitsch als Jugendlicher

© Archiv DZOK Ulm, A 647.

Hans Gasparitsch im DZOK Ulm, 1985

© Archiv DZOK Ulm, B 258.

Hans Gasparitsch nach der Befreiung des KZ Buchenwald

© Archiv DZOK Ulm, A 1208.

Henkersteinbruch Welzheim

Henkersteinbruch, Gedenktafel, © Stadt Welzheim.

Jugendgruppe G im Waldfreibad Krumbachtal

Jugendgruppe G im Waldfreibad Krumbachtal, © Stadtarchiv Stuttgart, FM 64/277.

Jüdische Kinder winken zum Abschied, Buchenwald

A group of Jewish children wave goodbye as they depart by train from the Buchenwald concentration camp. United States Holocaust Memorial Museum Photo Archives #06499. Courtesy of National Archives and Records Administration, College Park. Copyright of United States Holocaust Memorial Museum.

Kolka als Leiter der Jungpioniere des Kommunistischen Jugendverbandes

Kolka (Fritz Brütsch) als Leiter der Jungpioniere des Kommunistischen Jugendverbandes, © Stadtarchiv Stuttgart, FM 64/2.

Kur in Bad Mergentheim

© WDR Digit/hermo 52, online verfügbar: digit.wdr.de.

KZ-Häftlinge Buchenwald nach Befreiung

Newly liberated inmates crowd into a barracks in Buchenwald. United States Holocaust Memorial Museum Photo Archives #09763. Courtesy of National Archives and Records Administration, College Park. Copyright of United States Holocaust Memorial Museum.

KZ Buchenwald, Revierkarte Hans Gasparitsch

KZ Revierkarte Hans Gasparitsch, Buchenwald, 1.1.5.3/ 5926646, ITS Digital Archive, Arolsen Archives.

KZ Dachau, Häftlinge bei Zwangsarbeit

Autor:in unbekannt, KZ Dachau, Häftlinge bei Zwangsarbeit, 20. Juli 1938, Bundesarchiv, Bild 152-26-20, unverändert, online verfügbar: wikimedia.org. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Lagertor mit Schriftzug “Jedem das Seine”

Kraft, Martin, Das Lagertor des KZ Buchenwald mit dem vom Bauhauskünstler Franz Ehrlich gestalteten Schriftzug „Jedem das Seine“, Juli 2015, unverändert, online verfügbar: wikimedia.org. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Landesgefängnis Ulm 1950

Landesgefängnis Ulm, 1950, © JVA Ulm.

Machtübernahme

Sennecke, Robert, Machtübernahme Hitlers, 30. Januar 1933, Bundesarchiv, Bild 146-1972-026-11, online verfügbar: wikimedia.org. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus

Fduti/wikimedia,: GDR Medal for Fighters Against Fascism, unverändert, online verfügbar: wikimedia.org. Lizenz: CC BY-SA 4.0 DE DEED.

Potsdam, Ruinen in einer Straße

Autor:in unbekannt, Potsdam, Ruinen in einer Straße, Straßenbahn, 5. Oktober 1945, Bundesarchiv Bild 183-H26013, unverändert, online verfügbar: wikimedia.org. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Rossebändiger-Statuen Schlosspark Stuttgart

Zinnmann/wikimedia, Platanenallee (Stuttgart), 24. November 2020, unverändert, online verfügbar: wikimedia.org. Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE DEED.

Stacheldrahtzaun KZ Flossenbürg

A section of the barbed wire fence and barracks in the Flossenbuerg concentration camp Mai 1945, United States Holocaust Memorial Museum Photo Archives #85898. Courtesy of National Archives and Records Administration, College Park. Copyright of United States Holocaust Memorial Museum.

Stadtteilzentrum Gasparitsch

Erinnerung an Hans Gasparitsch im Schaufenster des Stadtteilzentrums Gasparitsch, © Stadtteilzentrum Gasparitsch.

Steinbruch des KZ Flossenbürg

The quarry in the Flossenbuerg concentration camp. United States Holocaust Memorial Museum Photo Archives #37268. Courtesy of National Archives and Records Administration, College Park. Copyright of United States Holocaust Memorial Museum.

Stuttgart 1945

Stuttgart 1945, © IWM CL 3437.

Stuttgart-Ostheim 2008

Frerichs, Stefan, Stuttgart-Ostheim, 26.08.2008, unverändert, online verfügbar: wikimedia.org. Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE DEED.

Stuttgart, Hotel Silber

Ecelan/wikimedia, Stuttgart, Hotel Silber, Ehemalige Gestapozentrale in der Dorotheenstraße 10, 10. September 2009, unverändert, online verfügbar: wikimedia.org. Lizenz: CC BY-SA 4.0 DE DEED.

Symbolbild Schriftsetzer

Heidelbach, Willi, Setzkasten und Winkelhaken, 28. September 2004, unverändert, online verfügbar: wikipedia.org. Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE DEED.

Vergleich Entschädigung September 1950

Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, Vergleich in der Entschädigungssache Hans Gasparitsch, 18. September 1950, EL 350 I_Bü 2575_0057#.

VVN-Denkmal in Teltow

VVN-Denkmal in Teltow, online verfügbar: wikimedia.org.

VVN-Gedenkstein

Ecelan/wikimedia, Stuttgart, Hotel Silber, Ehemalige Gestapozentrale in der Dorotheenstraße 10, 10. September 2009, unverändert, online verfügbar: wikimedia.org. Lizenz: CC BY-SA 4.0 DE DEED.

Wegweiser Gedenkstätte Eckerwald

Ghostwriter123/wikimedia, VVN-Gedenkstein, Lüderitz, Sachsen-Anhalt, unverändert, 3. Oktober 2018, online verfügbar: wikimedia.org. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

ZUSÄTZLICH VERWENDETES QUELLENMATERIAL AUF UNSEREN SOCIAL MEDIA KANÄLEN

Häftlinge bei der Zwangsarbeit, 1943

Prisoners from the Buchenwald concentration camp at forced labor building the Weimar-Buchenwald railroad line, 1943, United States Holocaust Memorial Museum Photo Archives #85877. Courtesy of Gedenkstätte Buchenwald.

Hotel Silber um 1900

Autor:in unbekannt, Hotel Silber in Stuttgart, Dorotheenstraße 10 am Karlsplatz, um 1900, online verfügbar: wikimedia.org, gemeinfrei.

KPD-Wahlplakat wird abgehängt, 1933

A member of the Schutzpolizei removes an election poster from a wall during the closing of the Karl-Liebknecht House (KPD headquarters), which was on the Buelowplatz in Berlin. United States Holocaust Memorial Museum Photo Archives #68576. Courtesy of National Archives and Records Administration, College Park. Copyright of United States Holocaust Memorial Museum.

KZ Dachau, Häftlinge beim Appell

Bauer, Friedrich Franz, KZ Dachau, Häftlinge beim Appell, 28. Juni 1938, Bundesarchiv, Bild 152-21-05, unverändert, online verfügbar: wikimedia.org, Lizenz: CC-BY-SA 3.0.

KZ Welzheim

Das ehemalige KZ Welzheim,
© Stadt Welzheim.

Überlebende hinter Stacheldraht, Dachau

Survivors stand behind the barbed wire fence in Dachau. United States Holocaust Memorial Museum Photo Archives #04497. Courtesy of National Archives and Records Administration, College Park. Copyright of United States Holocaust Memorial Museum.