Am Morgen des 8. Oktober wird Louise von Roberts Rechtsanwalt Dr. Siegfried Puppe, der ein bekannter Strafverteidiger in Berlin ist, zu Hause abgeholt. Gemeinsam fahren sie zum Gericht, wo Roberts Revisionsprozess gleich stattfindet. Noch im Auto muss er Louise eine schreckliche Nachricht überbringen: Im Gericht liegt bereits das von Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel unterzeichnete Todesurteil für Robert. Ob Goebbels vielleicht persönlich bei Keitel interveniert hat? Das ist möglich, aber nicht zu belegen. Das Urteil steht schon fest, bevor die Verhandlung überhaupt begonnen hat. Es wird ein Schauprozess.
Louise darf nicht mit in den Sitzungssaal. Sie steht die ganze Zeit draußen vor der Tür. Der Ankläger brüllt so laut, dass sie alles hören kann. Sie erinnert sich später noch genau daran, mit welchen Worten er das geforderte Todesurteil rechtfertigt, das ja in Wahrheit schon feststeht: „Dieser Mann ist der Sohn einer geschiedenen Schauspieler-Ehe, hat also nie ein ordentliches Elternhaus gehabt. Er war vor 1933 fast ausschließlich an jüdischen Theatern engagiert, ist daher vollkommen jüdisch zersetzt, und so etwas muss ausgemerzt werden. Ich beantrage daher das Todesurteil.” Als Robert nach der Verkündung des Todesurteils gefesselt aus dem Sitzungssaal geführt wird, ist es das letzte Mal, dass Louise ihn sieht.