Therese ist erst seit drei Tagen zuhause, als der Amtsarzt Dr. Rohlfing vor der Tür steht, um sie zu untersuchen. Er handelt im Auftrag der Stadt. Möglicherweise hat das Sanatorium Ginsterhof dort eine Meldung gemacht. Therese ist ständig nervös und wäscht sich selbst und ihre Wäsche zwanghaft stundenlang, auch mitten in der Nacht. Manchmal holt sie sogar plötzlich ihre Söhne aus dem Bett, um sie zu baden und mit Bürsten abzuschrubben. Therese sagt, dass sie ständig das Gefühl habe, die Wohnung sei dreckig und unordentlich. Außerdem hört sie weiterhin Stimmen, zum Beispiel die ihres behandelnden Arztes im Ginsterhof und fühlt sich verfolgt. Der Amtsarzt diagnostiziert bei Therese schließlich „Jugendirresein“ mit „Halluzinationen, Sensationen und Verfolgungswahn“. Sein folgenschweres Urteil: „Sie ist daher als geisteskrank anzusehen, und bedarf, da sie für ihre Umgebung als sehr lästig fällt, der Verwahrung in einer geschlossenen Anstalt.“ Therese wird am 24. November 1932 in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg eingewiesen.