1945

VIKTOR BERGER ÜBERLEBT

Viktor Berger um 1935.

Viktor Berger und seine Ehefrau Luise sind Jenische. Als Minderheit werden sie von den Behörden seit langem kriminalisiert. Aus Sicht der Nazis gehören sie nicht zur “Volksgemeinschaft”. Plötzlich wird Viktor verhaftet und ohne Anklage ins KZ Buchenwald verschleppt, wo er bei der Zwangsarbeit ein Auge verliert. Viktor hat keine Straftat begangen, doch eine Mitarbeiterin der Stadt nennt ihn und Luise “arbeitsscheu” und “sittlich verwahrlost”. Das sind folgenschwere Worte: Nach seiner Heimkehr lässt das Lahrer Gesundheitsamt Viktor entmündigen und zwangssterilisieren. Viktor weiß, dass ihm furchtbares Unrecht widerfahren ist und kämpft jahrelang vergeblich mit Ämtern um Wiedergutmachung.

11. Mai 1906

Ausweisbilder von Anna Maria und Karl Viktor Berger.

Viktor Berger wird am 11. Mai 1906 in Enzisheim im Elsass geboren. Seine Eltern sind Karl Viktor Berger aus Zürich und Anna Maria Berger, geborene Guidemann, aus Kaiseraugst. Viktor ist das siebte von 14 Kindern. Er besucht keine Volksschule, da er mit seinen Eltern und Geschwistern, wie für Jenische oft üblich, ständig auf Reisen ist. Die Familie ist in der Schweiz, Frankreich und Deutschland unterwegs und handelt mit Waren des täglichen Gebrauchs. Wirklich gern gesehen sind sie jedoch nirgendwo. Aus behördlicher Sicht ist der nicht-sesshafte Lebensstil “unsittlich” und mancherorts strafbar. Die Obrigkeit wirft Wandergewerbetreibenden vor, “einer geregelten Arbeit aus dem Weg zu gehen” und versucht, sie zu überwachen und zur Sesshaftigkeit zu zwingen.

1922-1926

Viktor Bergers "Personalblatt" aus dem Jahr 1926.

Die Maßnahmen zur „Bekämpfung der Zigeunerplage”, wie es bei den deutschen Behörden heißt, nehmen in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg besonders zu. Ab 1922 müssen die Mitglieder der Familie Berger in Baden spezielle Ausweise, sogenannte “Zigeunerpersonalblätter”, beantragen und ihre Fingerabdrücke für die Kriminalpolizei abgeben. Als Jenische werden sie wie Sinti:zze und Rom:nja unter Generalverdacht gestellt und angefeindet. Aus den erfassten Daten baut die Polizei in Karlsruhe ein Register auf. Im Juni 1925 findet ebenfalls in Karlsruhe eine Konferenz statt, auf der über die reichsweite Vereinheitlichung derartiger Maßnahmen beraten wird.

Luise Berger, geb. Laag, Datum unbekannt.

In dieser Zeit, wahrscheinlich im Jahr 1923, kommt Viktors Familie nach Lahr im Schwarzwald. Am 8. Juli 1926 heiratet der zwanzigjährige Viktor die zwei Jahre jüngere Luise Laag. Luise ist ebenfalls Jenische und auch ihre Familie war schon von den Maßnahmen zur „Bekämpfung der Zigeunerplage” betroffen. Die beiden wohnen zusammen in Lahr. Viktor hat einen typisch jenischen Beruf ergriffen, er ist Korbmacher und gleichzeitig Händler.

Wer sind die Jenischen?


Viktors Bruder Robert beim Messerschleifen.

Die heutigen Jenischen sind ein transnationales Volk, verbunden durch Abstammung, Kultur und eine gemeinsame Sprache. Die meisten Jenischen leben in der Schweiz, in Österreich sowie in Süd- und Südwestdeutschland. Während die überwiegende Mehrheit der Jenischen heute sesshaft lebt und unterschiedlichsten Berufen nachgeht, war ihre traditionelle Lebensweise über Jahrhunderte geprägt vom mobilen bzw. ambulanten Handel. Das heißt, dass viele jenische Familien als Händler:innen dauerhaft umherzogen oder von ihrem Wohnsitz aus regelmäßig längere Reisen unternahmen, um ihre Kund:innen mit Waren des täglichen Gebrauchs zu versorgen.

Zur Herkunft der Jenischen bestehen unterschiedliche Theorien. Klar ist, dass spätestens ab dem 16. Jahrhundert Jenische in historischen Quellen auftauchen. In der Art dieser Quellen zeigt sich jedoch die größte Problematik bei der Erforschung jenischer Geschichte: Es gibt über einen langen Zeitraum hinweg keine schriftlichen Selbstzeugnisse aus der jenischen Community. In ihrer Kultur wurden Traditionen mündlich überliefert. Erwähnungen in schriftlichen Quellen sind meist aus behördlicher Sicht verfasst und spiegeln Vorurteile und eine abwertende Haltung gegenüber der jenischen Lebensweise wider. Jenische wurden darin unter Generalverdacht gestellt, auf ihren Handelsreisen Straftaten zu begehen und mit “Räuberbanden” zusammenzuarbeiten. Die Lebenswelt von Jenischen überschnitt sich häufig mit der von Sinti:zze und Rom:nja, die ebenfalls mobil lebten, und Jüdinnen und Juden, die ebenfalls Handel betrieben. Auch diese Gruppen wurden von der Mehrheitsgesellschaft geächtet.

Schon lange vor der NS-Zeit waren Jenische aufgrund dieser Stigmata Diskriminierung ausgesetzt, obwohl viele Menschen die Dienstleistungen des Handels an der Haustür und auf Märkten gerne in Anspruch nahmen. Bevor in den 1970er Jahren die individuelle Mobilität rasant anstieg, waren jenische Händler:innen für die ländliche Bevölkerung oft die einzige Möglichkeit, bestimmte Waren und Neuigkeiten aus den umliegenden Orten zu erhalten.

1927 - 1928

Luise Laags Personalblatt aus dem Jahr 1926.

Viktor und Luise gründen eine Familie: Am 10. Februar 1927 kommt mit Elsa Magdalena, genannt Lene, ihr erstes gemeinsames Kind zur Welt. Im Sommer 1927 werden Viktor und Luise von der Polizei kontrolliert, als sie wenige Kilometer von ihrem Wohnort entfernt an einer Landstraße “lagern”. Weil Luises Personalblatt abgelaufen ist, wird sie von dem Beamten Emil Zimmermann angezeigt. Luise argumentiert, dass sie nicht dauerhaft umherreist, sondern in Lahr wohnt. Doch der Polizist nimmt den beiden ihre Personalblätter ab und sie müssen sich erneut registrieren. Viktor wird vorgeworfen, dass in seinem Personalblatt die Heirat mit Luise nicht verzeichnet ist. Eineinhalb Jahre später, am 17. November 1928, wird Paul geboren, das zweite Kind der Familie Berger.

1929 - 1932

Viktors und Luises Tochter Maria beim Akkordeonspielen, ca. 1940er Jahre.

Im Sommer 1929 gehen Viktor und Luise mit Lene und Paul auf Reisen. Über mehrere Monate ziehen sie durch das Land und bieten Kund:innen ihre Waren an. Im Frühjahr des nächsten Jahres ist die Familie zurück in Lahr. Als drittes Kind von Luise und Viktor kommt am 5. Oktober 1930 der kleine Johann zur Welt. Die Familie unternimmt noch eine Handelsreise im Sommer 1931. Zu Beginn des Jahres 1932 sind sie wieder in Lahr gemeldet, bevor am 7. Mai 1932 Tochter Maria geboren wird.

1933

Am 9. März 1934 erinnert die Parteizeitung der NSDAP in Baden an die Machtübernahme im Jahr 1933.

Am 30. Januar 1933 wird Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt. Es ist der entscheidende Schritt auf dem Weg der Zersetzung des demokratischen Staates. Auf Grundlage der “Reichstagsbrandverordnung” wird am 8. März 1933 der gewaltbereite Nationalsozialist Robert Wagner zum Reichskommissar Badens bestimmt. Wenige Tage später löst dieser die demokratisch gewählte badische Landesregierung auf und übernimmt selbst das Amt des Landespräsidenten. Die Nationalsozialist:innen haben in Baden nun auch Zugriff auf die Daten der Sinti:zze, Rom:nja und Jenischen, die in den vergangenen Jahren massenhaft registriert worden sind.

1934-1935

Familien Berger und Laag anlässlich Lene Bergers Kommunion um 1937.

Als am 12. Januar 1934 Helmut geboren wird, das fünfte Kind von Luise und Viktor, ist die Gleichschaltung im ganzen Reich vollzogen. Deutschland ist eine Diktatur. Zum 1. Januar 1934 ist das “Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” in Kraft getreten, das Zwangssterilisationen möglich macht. Es ist der erste Schritt in einer Reihe von Maßnahmen, mit denen Menschen ermordet und ausgelöscht werden sollen, die aus Sicht der Nationalsozialist:innen den “gesunden deutschen Volkskörper gefährden”. Bei der Umsetzung helfen auch in Lahr die lokalen Wohlfahrts-, Jugend- und Gesundheitsämter tatkräftig mit, indem sie “Verdachtsfälle” melden.

“Gesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses” vom 14. Juli 1933

Ausstellungsbild_des_Reichsnährstandes
NS-Propaganda zur “Vermehrung der Minderwertigen” aus dem Jahr 1936.

Am 14. Juli 1933 erließ die nationalsozialistische Regierung das entscheidende Gesetz, um im Sinne der “Rassenhygiene” Zwangssterilisationen möglich zu machen. Es trat im darauffolgenden Jahr in Kraft. Demnach konnte gegen seinen Willen unfruchtbar gemacht werden, wem die Diagnose “erbkrank” angehangen wurde: „Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist, wer an einer der folgenden Krankheiten leidet:

  1. angeborenem Schwachsinn,
  2. Schizophrenie,
  3. zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein,
  4. erblicher Fallsucht,
  5. erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea),
  6. erblicher Blindheit,
  7. erblicher Taubheit,
  8. schwerer erblicher körperlicher Mißbildung“

 


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1937-1938

Verbotsschild mit Hinweis auf einen Maul- und Klauenseuchenausbruch.

Um Sinti:zze, Rom:nja und Jenische zur Sesshaftigkeit zu zwingen, verschärfen die Behörden schon seit geraumer Zeit immer wieder die Bedingungen für Wandergewerbescheine. Viktor ist es trotzdem geglückt, eine solche Erlaubnis zu erhalten. Doch in den Jahren 1937 und 1938 kommt es auf Viktors Handelsroute zu schweren Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche. Höfe, auf denen Tiere von der Krankheit befallen sind, werden unter Quarantäne gestellt, auch die dort lebenden Menschen. Viele Tiere verenden. Für die betroffenen Regionen ist das ein großer wirtschaftlicher Verlust. Im Herbst und im Frühjahr kann Viktor im Stadtgarten von Lahr arbeiten, doch ansonsten sind seine Verdienstmöglichkeiten gering. Er wendet sich ans Fürsorgeamt in Lahr und erhält Unterstützung. Dafür muss er drei Tage die Woche Pflichtarbeit für die Stadt erledigen.

20. Mai 1938

Das Rathaus von Lahr im Jahr 1933.

Am 20. Mai 1938 wird Viktor plötzlich von der Gestapo verhaftet. Die Polizisten bringen ihn ins Bezirksgefängnis – angeblich in Untersuchungshaft. Was für Straftaten untersucht werden sollen, erfährt Viktor nicht. Heute wissen wir, dass er Opfer der “Aktion Arbeitsscheu Reich” geworden ist. In Lahr werden mindestens fünf weitere Männer im Zuge dieser Willkürmaßnahme verhaftet: Karl Trapp, der ebenfalls Jenischer ist und sich schon seit dem 9. Mai in “Schutzhaft” befindet, Georg Wiesenfarth, Karl Kleiber und Friedrich Benz, der später im KZ Mauthausen ermordet wird. Die Polizeiakten zu den Verhaftungen in Lahr sind nicht erhalten, denn “dieselben befanden sich bei der Geheimen Staatspolizei Offenburg und wurden beim Zusammenbruch vernichtet”, wie sich später der Beamte Johannes Bender ausdrückt.

“Aktion Arbeitsscheu Reich”


Stolperstein für Menschen ohne festen Wohnsitz in Berlin.

Im Laufe des Jahres 1938 erfolgten auf Befehl Heinrich Himmlers mehrere Verhaftungswellen durch Gestapo und Kripo. Die Opfer waren von den Behörden als “arbeitsscheu” oder “asozial” gebrandmarkt worden. Mindestens 10.500 Menschen waren von der als “Aktion Arbeitsscheu Reich” bekannten Willkürmaßnahme betroffen und wurden in die Konzentrationslager Sachsenhausen, Buchenwald und Dachau verschleppt, darunter viele jüdische Menschen und solche, die als “Zigeuner” eingestuft waren.

Mit einem Runderlass im Dezember 1937 hatte das Reichsinnenministerium die sogenannte “vorbeugende Verbrechensbekämpfung” zuvor vereinheitlicht. Hinter diesem NS-Begriff verbergen sich Maßnahmen, die sich gezielt gegen Menschen aus der Unterschicht richteten, darunter Wohnungslose, Prostituierte, Suchtkranke, Arbeitslose – und Wandergewerbetreibende, wie viele der Sinti:zze und Rom:nja und der Jenischen. Der “Grundlegende Erlaß über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei” vom 14. Dezember 1937 erlaubte es der Polizei, jemanden in “Vorbeugungshaft” zu nehmen, der “durch sein asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdet”; diese Formulierung ließ absichtlich einen riesigen Ermessensspielraum. Polizeibeamte konnten also Menschen festnehmen und in Konzentrationslager schicken, die sie als “asozial” einstuften, ohne eine konkrete Straftat nachweisen oder gar ein Gerichtsurteil abwarten zu müssen.

18. Juni 1938

Karl Trapp, der ebenfalls als Jenischer aus Lahr nach Buchenwald verschleppt wurde.

Am 18. Juni, vier Wochen nach seiner Verhaftung, wird Viktor gemeinsam mit Georg Wiesenfarth und Karl Trapp aus Lahr ins Konzentrationslager Buchenwald nahe Weimar verschleppt. Die Deportation erfolgt auf Anordnung der Gestapo-Leitstelle in Karlsruhe. Keiner der Männer erhält einen Gerichtsprozess oder überhaupt nur eine Anklage.

14. November 1938

Häftlinge des KZ Buchenwald bei der Zwangsarbeit im Steinbruch im Jahr 1937.

Im KZ Buchenwald muss Viktor Zwangsarbeit im Steinbruch leisten. Eines Tages wird Viktors rechtes Auge schwer verletzt – wie, ist nicht mit absoluter Sicherheit zu belegen. In Viktors Familie wird später erzählt, dass ein SS-Mann ihm mit dem Gewehrkolben auf das Auge geschlagen hat. In Briefen und vor Gericht widerspricht Viktor jedoch nicht der Aussage, die Verletzung sei durch einen Steinsplitter verursacht worden. Beide Versionen sind realistisch, denn der Steinbruch von Buchenwald ist für seine Brutalität berüchtigt, sowohl aufgrund von Misshandlungen durch das Wachpersonal als auch durch die unmenschliche Schwere der Arbeit. Klar ist: Viktors Verletzung wird im KZ nicht ausreichend versorgt. Sie ist so schwer, dass er auf dem rechten Auge erblindet. Statt daraufhin entlassen zu werden, muss er unterschreiben, dass er selbst Schuld sei, weil er “trotz Verbot” ohne Schutzbrille gearbeitet habe.

Währenddessen in Lahr

Luise Berger ca. 1950er Jahre.

Luise muss während Viktors Inhaftierung allein für sich und die fünf Kinder sorgen. Es ist völlig unklar, ob und wann Viktor zurückkehren wird. Unter Jenischen ist es üblich, dass Frauen genau wie Männer zum Beispiel als Markt- oder Hausierhändlerinnen eigenständig Geld verdienen. Also bricht Luise zu einer Handelsreise auf. Den kleinen Helmut nimmt sie mit, Marie, Johann, Paul und Lene bleiben bei den Großeltern.

25. August 1939

Schreiben des SS-Standortarztes im KZ-Buchenwald, der die "Sippentafel" von Viktor Berger anfordert.

Der Standortarzt der Waffen-SS in Buchenwald, Dr. Erwin Ding-Schuler, hat Viktor untersucht. Der KZ-Arzt will Viktor zwangssterilisieren lassen. Deshalb fordert er beim Gesundheitsamt Lahr schriftlich eine “Sippentafel” an, die er für den “Antrag auf Unfruchtbarmachung” braucht. Er behauptet, Viktor habe “angeborenen Schwachsinn”. Die gesetzliche Grundlage für den Antrag ist das “Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses”.

27. September 1939

Bauarbeiten an einem Bunker für den “Westwall” bei Greffern.

Viktor wird aus dem KZ Buchenwald entlassen. Er kehrt nach über 16 Monaten in Gefangenschaft endlich zu seiner Familie nach Lahr zurück. Aus dem Konzentrationslager bleiben ihm traumatische Erinnerungen, ein zerstörtes Auge und eine Tuberkuloseinfektion. Und ein freier Mensch ist Viktor noch immer nicht, die Behörden machen ihm Vorgaben: Er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden und Zwangsarbeit beim Bau von Bunkern leisten. Während Viktor in Buchenwald inhaftiert war, hat die Wehrmacht Polen überfallen und Großbritannien und Frankreich haben dem Deutschen Reich unter Hitler daraufhin den Krieg erklärt. Lahr liegt nahe der Grenze zu Frankreich und damit am sogenannten “Westwall”. Entlang der westlichen Grenze Deutschlands lässt Adolf Hitler seit 1936 zahllose Bunker, Gräben und Panzersperren errichten.

24. Oktober 1939

Schreiben des Lahrer Amtsarztes an den SS-Standortarzt im KZ Buchenwald, 24. Oktober 1939.

Da Viktor nicht mehr in Buchenwald inhaftiert ist, kann der KZ-Arzt Erwin Ding-Schuler nicht mehr über ihn verfügen. Doch das Gesundheitsamt Lahr möchte zu Ende führen, was dieser angefangen hat. Der Lahrer Amtsarzt antwortet Dr. Ding-Schuler auf seine Frage nach der “Sippentafel” am 24. Oktober 1939 schriftlich: „Da der Betreffende wieder hier in Lahr wohnhaft ist, habe ich die notwendigen Schritte wegen der Unfruchtbarmachung in die Wege geleitet.” Zu diesen “notwendigen Schritten” für den Antrag auf Unfruchtbarmachung zählt der sogenannte “Sippenfragebogen”, den eine Mitarbeiterin des Fürsorgeamtes bereitwillig geliefert hat. Außerdem lässt der Amtsarzt bei Viktor eine “Intelligenzprüfung” durchführen. In beiden Fällen geht es jedoch nicht wirklich um wissenschaftliche Erkenntnisse, sondern völlig unverhohlen darum, Viktor als “asozial” abzustempeln und so die Zwangssterilisation zu erreichen. Die Dokumente zeigen deutlich, wie Mitarbeiter:innen städtischer Behörden an NS-Verbrechen mitwirken. Als sogenannte Schreibtischtäter:innen setzen sie nationalsozialistische Überzeugungen mit den notwendigen bürokratischen Schritten in die Tat um.

Die Fürsorgerin und der
“Sippenfragebogen”

Schreiben über Viktor Berger
Diskreditierendes Schreiben der Fürsorgerin Fanny Fuchsschwanz über die Familie Berger.

Fanny Fuchsschwanz, eine Mitarbeiterin des Wohlfahrtamtes in Lahr, reicht am 12. Oktober 1939 den “Sippenfragebogen” ein, der für den Antrag auf Unfruchtbarmachung benötigt wird. Seit 1934 sind Fanny Fuchsschwanz und ihre Kollegin Else Hepp in Lahr damit beauftragt, Personen (insbesondere Kinder und Jugendliche) zu melden, die „für eine Sterilisation eventuell in Frage kämen”.
In dem Fragebogen, der auch “Sippentafel” genannt wird, sollen die Lebensdaten von Eltern, Großeltern und Geschwistern sowie Informationen zu deren Schulbesuch und ärztlichen Behandlungen angegeben werden. Im Sinne der pseudowissenschaftlichen “Rassenhygiene” soll dies Aufschluss darüber geben, oder einfach nur bekräftigen, dass Viktor “erbkrank” sei.

Die Fürsorgerin Fanny Fuchsschwanz hat dem Fragebogen einen Brief beigelegt. Darin werden Viktor und Luise aufs Übelste herabgewürdigt. Auch über die Zugehörigkeit der Familie zum “fahrenden Volk”, wie sie sich ausdrückt, schreibt sie in beleidigender Weise. Sie verdreht in ihrem Brief Tatsachen und verbreitet falsche Behauptungen. So schreibt sie zum Beispiel: „Am 20. Mai 1938 wurde Berger von der Gestapo geholt und, soviel mir bekannt, nach Kislau gebracht.” Fanny Fuchsschwanz kennt also den Tag von Viktors Verhaftung, doch sie glaubt, dass er ins Arbeitshaus nach Kislau gebracht worden ist. Die Vermutung liegt nahe, dass die Fürsorgerin im Rahmen der “Aktion Arbeitsscheu Reich” mit der Gestapo zusammengearbeitet hat. Mehrmals habe das Wohlfahrtsamt Viktor bereits mit dem Arbeitshaus gedroht, schreibt Fuchsschwanz. Für sie offenbar ein beliebtes Mittel: Aus Lahr sind andere Fälle bekannt, in denen Menschen auf Drängen des Wohlfahrtsamtes in Kislau inhaftiert wurden.


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Das Amtsärztliche Gutachten und
die “Intelligenzprüfung”

Amtsärztliches Gutachten Viktor Berger
Amtsärztliches Gutachten über Viktor Berger, 1939.

Das Amtsärztliche Gutachten ist ein wesentlicher Bestandteil des Antrags auf Unfruchtbarmachung. Darin wird unter anderem Viktors Vorgeschichte abgefragt. Der Arzt des Lahrer Gesundheitsamtes hält unter Stichpunkt e) „Wie war die soziale Entwicklung des Erbkranken (Berufsausbildung, Erfolge bzw. Misserfolge im Berufsleben)?” nur fest: „war 18 Monate in Konzentrationslager Buchenwald (Weimar)”. Gleich darunter steht ironischerweise die Frage „Ist der Erbkranke mit dem Strafgesetz in Konflikt gekommen?”, die der Arzt wahrheitsgemäß mit “nein” beantwortet. Es wird außerdem festgestellt, dass Viktor bis auf sein rechtes Auge völlig gesund ist. Trotzdem will der Mediziner bei Viktor mit Hilfe eines Fragebogens eine Erbkrankheit festgestellt haben: Mit der “Intelligenzprüfung” soll nachgewiesen sein, dass Viktor an “angeborenem Schwachsinn” leidet.


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4. November 1939

Antrag auf Unfruchtbarmachung des Viktor Berger, 1939.

Der Antrag auf Unfruchtbarmachung geht beim Amtsgericht Offenburg ein. Als Begründung für den Antrag dient die Behauptung, Viktor habe “angeborenen Schwachsinn”. Das Gesundheitsamt Lahr weist mit Nachdruck darauf hin, dass Viktor „seine Interessen nicht selbst wahrnehmen” könne; der Amtsarzt will erreichen, dass Viktor einen “Pfleger”, also einen gesetzlichen Vormund, bekommt. Außerdem unterstellen die Ärzte Viktor “erhöhte Fortpflanzungsgefahr”, um dem Antrag besondere Dringlichkeit zu verleihen. Kinderreiche Familien sind im Nationalsozialismus eigentlich gewollt, Mütter von vier oder mehr Kindern, wie Luise, erhalten ab 1938 sogar das “Mutterkreuz” als Auszeichnung – aber nur, wenn die Kinder als “völkisch wertvoller” Nachwuchs gelten. Familien, die als “fremdrassig”, “erbkrank” oder “asozial” abgestempelt worden sind, werden das Mutterkreuz und die damit verbundenen finanziellen Vorteile verwehrt.

9. November 1939

Das Erbgesundheitsgericht in Offenburg urteilt wenige Tage nach Eingang des Antrags auf Unfruchtbarmachung, dass Viktor „nicht geschäftsfähig” sei und einen „Pfleger” brauche – genau wie das Gesundheitsamt Lahr es gewünscht hat. Viktor wird mit dieser Entscheidung entmündigt, allein auf Grundlage des Antrags, den das Gesundheitsamt gestellt hat. Als Viktors “Pfleger” wird Hans Kramer, ein Angestellter der Stadt Lahr, bestimmt. Die Empfehlung für ihn kommt von der Fürsorgerin Fanny Fuchsschwanz.

28. November - 7. Dezember 1939

Viktor Berger ca. 1950er Jahre.

Erst jetzt, über ein Jahr nach dem Unfall bei der Zwangsarbeit im Steinbruch, wird Viktor in einer Augenklinik behandelt. Doch das verletzte Auge kann nur noch entfernt werden. Viktor trägt daher auf der rechten Seite nun ein Glasauge.

19. Dezember 1939

Der Beschluss zur Unfruchtbarmachung des Viktor Berger, 1939.

Am 19. Dezember 1939 verhandelt das Erbgesundheitsgericht, bestehend aus einem Richter, einem Amtsarzt und einem weiteren Arzt, über Viktors Zwangssterilisation. Noch einmal wird Viktors Schul- und Allgemeinwissen abgefragt. Das Verfahren ist eines von insgesamt 2.053, die allein am Amtsgericht Offenburg in den Jahren 1934 bis 1945 zu Zwangssterilisierungen verhandelt werden. Im Durchschnitt wird das Urteil dabei innerhalb von 15 Minuten gesprochen. Im Fall von Viktor lautet es: Dem Antrag auf Unfruchtbarmachung wird stattgegeben. Der Eingriff kann auch gegen den Willen des Betroffenen vorgenommen werden. Und seinen Willen hat Viktor klar und deutlich geäußert: „Auf keinen Fall lasse ich mich unfruchtbar machen”, hat er zu Protokoll gegeben.

2. Februar 1940

Weisung des Amtsarztes, 1940.

Am 2. Februar 1940, einen Tag nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, soll Viktor im Bezirkskrankenhaus Lahr erscheinen und sich sterilisieren lassen, so hat es der Amtsarzt Viktors “Pfleger” Hans Kramer mitgeteilt. „Falls der Betreffende nicht freiwillig der Aufforderung Folge leistet, werden polizeiliche Maßnahmen ergriffen werden”, droht er in dem Brief. Tatsächlich wehrt sich Viktor gegen das Vorhaben und erscheint nicht im Krankenhaus.

5. April 1940

Anordnung des Gesundheitsamtes zum Vollzug der Zwangssterilisation, 1940.

Das Gesundheitsamt Lahr schreibt an das Bezirksamt, dass Viktors Zwangssterilisation nun mit Einsatz der Polizei durchgesetzt werden soll: „Die Einweisung wolle durch nicht uniformierte Beamte vorgenommen werden.” Wenige Tage später wird Viktor von einem Polizisten gegen seinen Willen ins Bezirkskrankenhaus Lahr gebracht.

11. April 1940

Das Krankenhaus in Lahr, in dem die Zwangssterilisierungen durchgeführt wurden.

Am 11. April 1940 wird Viktor im Bezirkskrankenhaus Lahr zwangssterilisiert. Am 16. April wird er „als geheilt entlassen”.

27. Januar 1941

Schreiben der Geheimen Staatspolizei, 1941.

Die Gestapo schreibt aus Berlin an das Wohlfahrtsamt der Stadt Lahr, dass Viktors Unfall in Buchenwald selbst verschuldet gewesen sei. „Der ehemalige Schutzhäftling Viktor Berger war am 14.11.1938 im Konzentrationslager Buchenwald mit Steineschlagen beschäftigt. Da er trotz Verbots ohne Schutzbrille arbeitete, traf ihn ein Steinsplitter ins rechte Auge. Die Schuld an dem Unfall liegt daher einzig und allein bei ihm, was er auch durch Unterschrift zugegeben hat.” Die Behauptung, im Steinbruch des KZ habe es eine Schutzbrillenpflicht gegeben, ist absurd. Vermutlich sollen Viktor damit Sozialleistungen vorenthalten werden. Doch auch später hinterfragt in den Behörden niemand diese offizielle Version – obwohl sie offensichtlich im Widerspruch zu allem steht, was über das menschenverachtende System der Konzentrationslager bekannt wird.

28. April 1942

Notiz über eine Besprechung des Bürgermeisters zur Zwangssterilisation der Jenischen in Lahr 1942.

Die Feindseligkeit gegenüber Viktors Familie und allen anderen Jenischen im Ort reicht bei Behörden der Stadt Lahr bis zum Oberbürgermeister Karl Winter. Bei einer Sitzung berät er über den Vorschlag, alle Jenischen in Lahr sterilisieren zu lassen.

Verfolgung von Jenischen im
Nationalsozialismus


Dr. Robert Ritter, der Leiter der Rassenhygienischen Forschungsstelle (RHF) bei einer Blutabnahme, 1936.

Es gibt noch keine umfassende Forschung zur Verfolgung von Jenischen im Nationalsozialismus. Belegt ist durch Geschichten wie die von Viktor Berger, dass Jenische Opfer von Zwangssterilisierungen und Deportationen wurden. Die staatlichen Behörden nahmen jenische Familien in besonderem Maße ins Visier, häufig entzogen sie ihnen Kinder und verschleppten diese in Heime und Anstalten. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialist:innen stieg die Vorstellung der “Rassenhygiene” zur Staatsideologie auf. Armut, Wohnungslosigkeit, unangepasster Lebensstil, Schulversagen und Kriminalität waren demnach “rassenbiologische” Probleme und sollten mit den entsprechenden Mitteln – KZ-Haft und Zwangssterilisierungen – bekämpft werden.


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19. Dezember 1944

Viktors Sohn Paul Berger.

Der sechzehnjährige Paul, Viktors und Luises ältester Sohn, ist gerade dabei, Holz aus dem Wald zu holen, als Lahr von US-amerikanischen Flugzeugen angegriffen wird. Er und fünf andere Menschen werden getötet. Der Chronist der Stadt, Emil Baader, gibt Paul selbst die Schuld an seinem Tod: „Er hatte es versäumt, sich rechtzeitig in Sicherheit zu begeben.”

18. April 1945

US-amerikanische Soldaten überqueren im März 1945 den Westwall.

Am 18. April 1945 erreichen französische Truppen Lahr. Es ist das Ende der Kämpfe für die Stadt. Knapp drei Wochen später kapituliert das Deutsche Reich bedingungslos und Deutschland wird in vier Besatzungszonen aufgeteilt.
Viktors Familie trauert um Paul und drei von Viktors Brüdern, die im Krieg gefallen sind.

Januar 1951: Antrag 1

Eidesstattliche Erklärung des Kriminalinspektors Johannes Bender über die Festnahme von Viktor Berger, 1951.

Viktor hat mitbekommen, dass Menschen, die von den Nationalsozialist:innen verfolgt worden sind, vom Land Baden eine Entschädigung erhalten können. Er stellt einen entsprechenden Antrag. Dafür müssen Belege her für das, was Viktor von den Nazis angetan wurde. Die Akten zur “Aktion Arbeitsscheu Reich” sind nicht erhalten geblieben. Der ehemalige Gestapo-Beamte Johannes Bender versichert jedoch eidesstattlich, dass Viktor am 20. Mai 1938 verhaftet worden ist. Er bezeichnet ihn dabei als “politischen Häftling”. Der Säuberungsbescheid, der Viktors Antrag beiliegt, bestätigt, dass er selbst nicht an den Verbrechen der Nazis beteiligt war. Außerdem belegen Dokumente des International Tracing Service (ITS), dass Viktor in Buchenwald inhaftiert war.


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Februar 1952: Bescheid zu Antrag 1

Schreiben des Finanzamtes Offenburg, in dem Viktor Bergers Ansprüche auf Entschädigung abgelehnt werden.

Über ein Jahr lang wartet Viktor darauf, einen Bescheid vom badischen Finanzamt in Freiburg zu erhalten. Am 20. Februar 1952 erhält er ihn schließlich: Viktors Antrag wird abgelehnt, weil er nicht aufgrund seiner politischen Haltung inhaftiert worden sei, sondern als “arbeitsscheu”. Nach dem Badischen “Landesgesetz über die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus” haben Verfolgte nur dann Anspruch, wenn sie aufgrund ihrer politischen Haltung, ihrer “Rasse”, ihres Glaubens oder ihrer Weltanschauung benachteiligt worden sind.


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15. Dezember 1952: Verhandlung über Antrag 1

Viktor hat sich gegen den Ablehnungsbescheid zur Wehr gesetzt und widersprochen. Er findet es ungerecht, dass er keinen Anspruch auf “Wiedergutmachung” haben soll, obwohl er im KZ inhaftiert war, ein Auge dadurch verloren hat und anschließend zwangssterilisiert wurde. Der Termin für die Gerichtsverhandlung ist am 15. Dezember 1952 um 9 Uhr am Amtsgericht Offenburg – also am selben Ort, an dem 13 Jahre zuvor Viktors Zwangssterilisierung beschlossen wurde. Luise begleitet ihn dorthin. Viktor sagt aus, dass er eigentlich nicht weiß, warum er 1938 verhaftet und ins KZ Buchenwald verschleppt worden ist. Ihm ist wichtig zu sagen, dass er nie “arbeitsscheu” war und beschreibt die schwierige wirtschaftliche Situation kurz vor seiner Festnahme. Doch all seine Bemühungen nützen nichts: Die Klage wird abgewiesen, “da der Tatbestand nach §1 des Bad. Entschädigungsgesetzes bei ihm nicht erfüllt ist.”

September 1953: Antrag 2

Viktor und Luise mit ihrer Enkeltochter Karin, Weihnachten 1954.

Im September 1953 tritt ein neues bundesweites Wiedergutmachungsgesetz in Kraft: das Bundesergänzungsgesetz. Viktor hat früh davon erfahren und einen
Antrag auf “Entschädigung eines Schadens an Körper und Gesundheit” gestellt. Es geht ihm vor allem um eine finanzielle Entschädigung für das zerstörte Auge und die Zwangssterilisierung.

23. September 1954: Bescheid zu Antrag 2

Bescheid des Landesamtes für Wiedergutmachung, dass Viktor Bergers Antrag abgelehnt wird, 1954.

Wieder dauert es rund ein Jahr, bis Viktor einen Bescheid vom Landesamt für die Wiedergutmachung in Freiburg bekommt. Und wieder wird sein Antrag abgelehnt. In der Begründung rechtfertigt die Behörde ganz klar Viktors Zwangssterilisierung. Das spiegelt die Rechtslage zu dieser Zeit ebenso wider wie die gesellschaftliche Haltung in der jungen Bundesrepublik. Die menschenverachtenden Lehren der Eugenik haben in dieser Zeit weiterhin viele Anhänger:innen. Viktor sei aus “eugenischen Gründen” sterilisiert worden und eugenische Gründe seien “keine rassischen Gründe”, heißt es in dem Bescheid. Die pseudowissenschaftliche Diagnose des “angeborenen Schwachsinns” aus der NS-Zeit wird nicht hinterfragt, sondern sogar als Argument für die Ablehnung genutzt: “Nach den angestellten Ermittlungen des Erbgesundheitsgerichts beim Amtsgericht Offenburg und der durchgeführten Intelligenzprüfung leidet der Antragsteller an Schwachsinn”.

Aufarbeitung der Zwangssterilisationen


Skulptur des von NS-Zwangssterilisation betroffenen Paul Wulf in Münster, der jahrelang um Aufarbeitung kämpfte.

Im Jahr 1961 verhandelte der zuständige Bundestagsausschuss über Entschädigungszahlungen für als “erbkrank” zwangssterilisierte NS-Verfolgte. Als Sachverständige wurden hierzu Ärzte gehört, die selbst an “Euthanasie”-Verbrechen beteiligt waren. Sie rechtfertigten die Zwangssterilisierungen im Sinne der “Erbhygiene” und verteidigten das Handeln der beteiligten Mediziner:innen als verantwortungsvoll, solange dem Eingriff ein Verfahren vorausgegangen sei. Das Erbgesundheitsgesetz sei kein NS-Unrecht gewesen, sondern habe „in seinem Kerngehalt wirklich der damaligen und auch der heutigen wissenschaftlichen Überzeugung“ entsprochen. Entsprechend dieser Aussagen lehnte die damalige Regierung Entschädigungen für Zwangssterilisierte ab. Erst ab 1980 konnten die Betroffenen eine einmalige Entschädigungsleistung in Höhe von 5.000 DM beantragen. Acht Jahre später entschied der Bundestag, dass die auf der Grundlage des Erbgesundheitsgesetzes vorgenommenen Zwangssterilisierungen nationalsozialistisches Unrecht waren. Erst 1998 wurden die Entscheidungen der Erbgesundheitsgerichte per Gesetz aufgehoben.

Juli 1955: Verhandlung über Antrag 2

Viktor Bergers Schreiben an die Entschädigungskammer des Landgerichts Freiburg, 1954.

Erneut hat Viktor Klage gegen die Ablehnung eingelegt. Er beschwert sich darüber, dass in dem Bescheid nur auf seine Zwangssterilisierung eingegangen und sein zerstörtes Auge gar nicht erwähnt wurde. Der Termin für die mündliche Verhandlung ist am 11. Juli 1955 um 14:30 Uhr am Landgericht Freiburg. Der Öffentliche Anwalt für die Wiedergutmachung vertritt Viktor dieses Mal. Am 25. Juli wird das Urteil verkündet: Viktors Klage wird abgewiesen. Sie sei “zum Teil unzulässig, zum Teil unbegründet.”

1955: Das zweite Urteil über
Viktors Wiedergutmachung

Urteil Viktor Berger
Urteilsbegründung des Landgerichts Freiburg, 1955.

Unzulässig sei die Klage, weil, wie Viktor selbst bemängelt hat, in dem Bescheid sein Schaden am Auge gar nicht erwähnt wird. Die „klagefähige Vorentscheidung” vom Landesamt für Wiedergutmachung müsse Viktor selbst erst “herbeiführen”.
Unbegründet sei die Klage in Bezug auf die Entscheidung über Entschädigung für die Zwangssterilisierung. Auch das Gericht rechtfertigt die Praxis der Zwangssterilisierung und erklärt gemäß der damaligen Rechtslage, dass nur Menschen, die aufgrund von “rassischen” Gründen sterilisiert worden seien, Anspruch auf Entschädigung haben.

Ausführlich erklären die Richter, warum das bei Viktor nicht der Fall sei. Auch sie hinterfragen nicht das Vorgehen der nationalsozialistischen Behörden und Mediziner:innen: „Nach den Akten des Erbgesundheitsgerichts wurde gegen den Kläger die Sterilisierung wegen angeborenen Schwachsinns mittleren Grades beantragt und auch aus diesem Grunde durch das Erbgesundheitsgericht beim Amtsgericht Offenburg angeordnet.”


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Oktober 1955 - Februar 1957: Antrag 3

Schreiben des Landesamts für Wiedergutmachung Freiburg, 1957.

Viktor hat nach der Gerichtsverhandlung 1955 noch keinen Bescheid darüber, ob er eine Entschädigung für den Verlust seines Auges bekommt. Das Gericht hat nicht das Landesamt in die Pflicht genommen, sondern ihn. Also stellt er noch einen Antrag und versucht mit Hilfe des Öffentlichen Anwalts für Wiedergutmachung, Druck bei der Behörde zu machen. Er bittet um beschleunigte Bearbeitung und reicht eine ärztliche Bescheinigung ein, die bestätigt, dass Viktor durch die einseitige Erblindung erwerbsgemindert ist.
Doch das Landesamt zeigt sich unbeeindruckt. Im Februar 1957, also dreieinhalb Jahre nachdem Viktor zum ersten Mal einen Antrag nach BEG gestellt hat, schiebt es die Entscheidung weiter auf.

6. Juli 1958

Brief von Viktor Berger an den Oberbürgermeister der Stadt Lahr, 1958.

Viktors Tuberkuloseerkrankung hat sich so sehr verschlimmert, dass er sich zur Behandlung in der Heilstätte Ottersweier aufhält. Tuberkulosebakterien bleiben ein Leben lang im Körper und befallen häufig die Lunge. Von der Heilstätte aus schickt Viktor am 6. Juli 1958 einen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Lahr, Heinrich Friedrich. Er bittet um Unterstützung bei seinem Wiedergutmachungsverfahren. Denn noch immer hat er keinen Bescheid erhalten. Viktor erwähnt in dem Brief den Prozess gegen den “Henker von Buchenwald”. Gemeint ist damit der SS-Wachmann Martin Sommer. Er wurde drei Tage zuvor wegen der Tötung von mindestens 25 Häftlingen zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt. Mit der Berichterstattung zu dem Prozess kamen in der westdeutschen Öffentlichkeit zum ersten Mal seit Kriegsende die grausamen Details der Konzentrationslager zur Sprache. Viktor hofft, dass sich das auf seinen eigenen Fall positiv auswirken wird – jetzt wo mehr Menschen von den wahren Zuständen in Buchenwald wissen, muss er doch eine Entschädigung erhalten?

18. November 1958 - Bescheid zu Antrag 3

Viktor Berger mit Enkelsohn Bruno ca. 1959.

Drei Jahre nach dem letzten Antrag von Viktor erhält er den Bescheid – doch wieder nur eine Ablehnung. Der Bescheid erstreckt sich über drei Seiten, doch die wesentliche Information lautet: Viktor steht keine Entschädigung für sein verlorenes Auge zu, da er als “arbeitsscheu” im KZ Buchenwald inhaftiert war und dies laut Gesetzeslage kein Verfolgungsgrund ist, für den Wiedergutmachung geleistet wird.


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21. September 1959, 17:00 Uhr - Verhandlung über Antrag 3

Luise und Viktor mit ihrer Tochter Maria und den Enkelkindern Anita, Bruno und Karin.

Weil Viktor Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hat, geht es ein drittes Mal vor Gericht. Der Termin ist am 21. September 1959 in Freiburg. Viktor lässt sich von seinem Schwager Jakob bei Gericht vertreten, denn es geht ihm gesundheitlich wieder schlechter. Das Ergebnis war abzusehen, denn die Rechtslage hat sich nicht verändert: „Die rechtzeitig erhobene Klage konnte sachlich keinen Erfolg haben”, lautet das Urteil am 19. Oktober 1959, “da die Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) 1956 nicht gegeben sind.” Bei diesem einfachen Satz belassen es die Richter jedoch nicht. Fast sieben Seiten ist die Begründung lang und sie ist voll von Antiziganismus, Argumenten aus der “Rassenhygiene” und sonstigen Rechtfertigungen von nationalsozialistischem Unrecht.

1959: Das dritte Urteil über
Viktors Wiedergutmachung

Viktor Berger Entschädigung
Urteilsbegründung des Landgerichts Freiburg, 1959.

Völlig bedenkenlos wird aus dem Brief der Fürsorgerin Fanny Fuchsschwanz von 1939 zitiert. Als “sehr aufschlussreich” wird außerdem ein zusammenfassender Bericht des Wohlfahrtsamtes aus 1945 bezeichnet, in dem wie schon 1939 mit falschen Behauptungen und Beleidigungen über die Familie Berger um sich geworfen wird. Nicht einmal die Mitteilung der Gestapo aus dem Jahr 1941 über das angebliche Verbot, im Steinbruch des KZ Buchenwald ohne Schutzbrille zu arbeiten, wird vom Landgericht kritisch eingeordnet.

Wieder wird die gleiche abwertende und unsachliche Formulierung über die Jenischen verwendet, die schon im Bescheid von 1952 und im Urteil von 1955 steht: „Der Kläger wurde also offenbar als sogenannter ‘Jenischer’ (das sind solche, die nach Zigeunerart nicht ansässig sind oder, wenn sie sich ansiedeln, einer geregelten Arbeit nicht gern nachgehen) behandelt und als Asozialer in einem KZ untergebracht und zur Arbeit herangezogen.”


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Sommer 1964 - Antrag 4

Viktor und Luise mit ihrer Enkeltochter Karin, Weihnachten 1954.

Aus Briefen, die Viktors Wiedergutmachungsakte beiliegen, wissen wir, dass er im Jahr 1964 noch einmal einen Antrag gestellt hat, dieses Mal nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG). Der Antrag oder ein Bescheid sind leider nicht erhalten geblieben. Doch es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Viktors Antrag wieder abgelehnt wurde. Verfolgte hatten nämlich nach Inkrafttreten des AKG am 1. Januar 1958 nur ein Jahr Zeit, um Anträge zu stellen.

30. Dezember 1970

Viktor Bergers Todesanzeige, 1970.

Am 30. Dezember 1970 stirbt Viktor im Alter von nur 64 Jahren. Bis zu seinem Lebensende ist er nicht als Verfolgter des NS-Regimes anerkannt worden.

8. September 2022

Stolperstein zum Gedenken an Viktor Berger.

Auf die Initiative von Viktors Urenkel Mano Trapp wird in Lahr am 8. September 2022 ein Stolperstein für Viktor verlegt. Auch Karl Trapp, der gemeinsam mit Viktor ins KZ Buchenwald verschleppt wurde, wird mit einem Stolperstein gedacht.

Autorin: Alina Besser

Vielen Dank
Wir danken Mano Trapp für die tatkräftige Unterstützung und die Mitarbeit.

Hinweis: Trotz großer Recherchebemühungen ist es uns nicht gelungen, für einige der verwendeten Bilder Urheber bzw. Rechteinhaber ausfindig zu machen. Sollten Sie Rechte an einem der verwendeten Bilder innehaben, melden Sie sich bitte bei uns unter info@nsberatung.de.

WEITERE FÄLLE

Maria
Günzl

Alexandra
Povòrina

Eleonore "Lore"
Wolf

Heinrich
Diehl

Jakob
van Hoddis

QUELLEN

Badisches Entschädigungsgesetz: “Landesgesetz vom 10.1.1950 über die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus (Wiedergutmachungsgesetz)”
landesarchiv-bw.de

Gesundheitsamt Lahr, Akte Viktor Berger, Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg, B 910/1 Nr. 613.

Landgericht Freiburg Entschädigungskammer in Sachen Berger, Victor, 1959, Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg, F 166/3 Nr. 6892.

Überwachung der Zigeuner im Amtsbezirk Lahr, insbesondere Ausstellung von Personalblättern für dieselben, Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg, B 717/2 Nr. 7329.

Viktor Berger bei den Arolsen Archives Online Collections
collections.arolsen-archives.org

Wiedergutmachung Viktor/Victor Berger, Lahr, Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg, F 196/1 Nr. 3459.

ONLINEQUELLEN

Arbeitsgemeinschaft Bund der “Euthanasie”-Geschädigten und Zwangssterilisierten
euthanasiegeschaedigte-zwangssterilisierte.de

“Asozial”. Zur Genese eines Nazibegriffs, Deutschlandfunk 2015
deutschlandfunk.de

Das Mutterkreuz, Artikel auf LeMO, Deutsches Historisches Museum
dhm.de

Die Verleugneten, Ausstellung, Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas 2024
die-verleugneten.de

Dresden 1936 – Techniken institutionalisierter Verfolgung von Sint_ezze und Rom_nia, Michael Möckel und Claudia Pawlowitsch, Lernen aus der Geschichte 2014
lernen-aus-der-geschichte.de

Nebel im August, Informationen zum Film von 2016
arthaus.de

Vergessenes Volk, Dokumentation, BR 2023
ardmediathek.de

Zur Geschichte der Sinti und Roma. Völkermord und Bürgerrechtsbewegung, Gedenkstätten in Baden-Württemberg/Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
gedenkstaetten-bw.de

SEKUNDÄRLITERATUR

D’Arcangelis, Andrew, Die Jenischen und die Rassenhygiene im NS-Staat: eine neue Perspektive in der Zigeunerforschung im Dritten Reich, Hamburg 2012.

Deutscher Bundestag, Sachstand Die Gruppe der Jenischen in Deutschland. Verbreitung, Lebenssituation, Kultur und Geschichte sowie Verfolgung im Nationalsozialismus, 2023.

Gerst, Thomas, Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses: Ächtung nach 74 Jahren, in: Deutsches Ärzteblatt 1-2/2007.

Happe, Michael, Auf der Reis’ – Die »unbekannte« Minderheit der Jenischen im Südwesten, in: Landesstelle für Museumsbetreuung Baden-Württemberg / Arbeitsgemeinschaft der Freilichtmuseen in Baden-Württemberg (Hrsg.), Anders. Anders? Ausgrenzung und Integration auf dem Land, S. 22-59.

Hörath, Julia, “Asoziale” und “Berufsverbrecher” in den Konzentrationslagern 1933 – 1948 (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Bd. 222), Göttingen 2017.

Hörath, Julia, „Arbeitsscheue Volksgenossen“. Leistungsbereitschaft als Kriterium der Inklusion und Exklusion, in: Buggeln, Marc / Wildt, Michael (Hrsg.), Arbeit im Nationalsozialismus, München 2014, S. 309-328.

Huonker, Thomas, Zur Verfolgungsgeschichte von Roma und Jenischen: Wissenschaft und Bevölkerungspolitik, in: Neue Wege: Beiträge zu Religion und Sozialismus Bd. 91 (1997), S. 136-142.

Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Baden 1933. Die nationalsozialistische Machtübernahme im Spannungsfeld von Landes- und Reichspolitik (Materialien. Lese- und Arbeitsheft Nr. 11-2017), Stuttgart 2017.

Mietzner, Thorsten, “Körperlich und geistig nicht ganz echt”. Die Rolle von Stadtverwaltung und sozialen Einrichtungen bei den Zwangssterilisationen im nationalsozialistischen Lahr, in: Geroldsecker Land. Jahrbuch einer Landschaft. Heft 66, Lahr 2024, S. 5-26.

Schreiber, Horst, “… obwohl sie der Rasse nach keine Karnerin ist”. Die Verfolgung der Jenischen in Tirol, in: Gaismair-Jahrbuch 2016, S. 99-108.

Tatarinov, Juliane, Kriminalisierung des ambulanten Gewerbes Zigeuner- und Wandergewerbepolitik im späten Kaiserreich und in der Weimarer Republik (Inklusion/Exklusion. Studien zur Fremdheit und Armut von der Antike bis zur Gegenwart Band 19), Frankfurt a. M. 2015.

Westermann, Stefanie, Medizingeschichte: „Trag ich bis ans Lebensende dieses Mahnmal, eine Gezeichnete“, in: Deutsches Ärzteblatt 11/2011.

BILDQUELLEN

Anna Maria Berger geb. Guidemann und Karl Viktor Berger

Ausweisbilder von Anna Maria und Karl Viktor Berger, LABW StAF, B 717/2 Nr. 7329, Überwachung der Zigeuner im Amtsbezirk Lahr, insbesondere Ausstellung von Personalblättern für dieselben.

Ausstellungsbild des Reichsnährstandes

Ausstellungsbild des Reichsnährstandes: Die Gefahr der stärkeren Vermehrung der Minderwertigen“; © Volk und Rasse, 11. Jg., 1936, Rechteinhaber:in unbekannt.

Buchenwald Zwangsarbeit Steinbruch 1937

Prisoners from Buchenwald mix concrete for construction work in the quarry near the camp, United States Holocaust Memorial Museum, courtesy of Gedenkstaette Buchenwald, public domain, online verfügbar unter: https://collections.ushmm.org/

Bunkerbau bei Greffern 1940

Fotograf:in unbekannt, Getarnter Bunkerbau bei Greffern, Bundesarchiv Bild, 146-1985-077-27, CC-BY-SA 3.0, online verfügbar:
wikimedia.org

Entschädigung_Abschrift Schreiben Victor Berger An die Entschädigungskammer des Landgerichts Freiburg 27-10-1954

Abschrift Schreiben Victor Berger An die Entschädigungskammer des Landgerichts Freiburg vom 27.10.1954, LABW StAF, F 196/1 Nr. 3459 – Wiedergutmachung Viktor/Victor Berger, Lahr.

Entschädigung - Brief von Viktor Berger an Oberbürgermeister der Stadt Lahr 6-7-1958-001 und -002

Brief von Viktor Berger an Oberbürgermeister der Stadt Lahr, LABW StAF, F 196/1 Nr. 3459 – Wiedergutmachung Viktor/Victor Berger, Lahr.

Entschädigung - Eidesstattliche Erklärung des Kriminalinspektors a. D. Johannes Bender 15-1-1951

Abschrift Eidesstattliche Erklärung des Kriminalinspektors a. D. Johannes Bender vom 15.1.1951, LABW StAF, F 196/1 Nr. 3459 – Wiedergutmachung Viktor/Victor Berger, Lahr.

Entschädigung - Finanzamt Offenburg an das bad. Ministerium der Finanzen betr. Wiedergutmachungsansprüche Berger Viktor

Finanzamt Offenburg an das bad. Ministerium der Finanzen betr. Wiedergutmachungsansprüche Berger, Viktor, o. D., LABW StAF, F 196/1 Nr. 3459 – Wiedergutmachung Viktor/Victor Berger, Lahr.

Entschädigung - Landesamt für Wiedergutmachung Freiburg Bescheid für Viktor Berger 23-9-1954-001 bis -003

Landesamt für Wiedergutmachung Freiburg, Bescheid für Viktor Berger (Lahr) vom 23.9.1954, LABW StAF, F 196/1 Nr. 3459 – Wiedergutmachung Viktor/Victor Berger, Lahr.

Entschädigung - Schreiben an den Öffentlichen Anwalt für Wiedergutmachung beim Amtsgericht Freiburg 21-2-1957

Schreiben an den Öffentlichen Anwalt für Wiedergutmachung beim Amtsgericht Freiburg vom 21.2.1957, LABW StAF, F 196/1 Nr. 3459 – Wiedergutmachung Viktor/Victor Berger, Lahr.

Entschädigung - Schreiben Geheime Staatspolizei Berlin an Wohlfahrtsamt der Stadt Lahr 27-1-1941

Abschrift von der Abschrift 24.1.1951, Schreiben Geheime Staatspolizei Berlin an Wohlfahrtsamt der Stadt Lahr/Baden vom 27.1.1941, LABW StAF, F 196/1 Nr. 3459 – Wiedergutmachung Viktor/Victor Berger, Lahr.

Entschädigung - Urteil 1959-001 bis -006

Landgericht Freiburg, Entschädigungskammer Urteil in Sachen des Victor Berger vom 19. Oktober 1959, LABW StAF, F 166/3 Nr. 6892 – Landgericht Freiburg Entschädigungskammer in Sachen Berger, Victor, 1959

Entschädigung - Urteil in Sachen Viktor Berger vom 25. Juli 1955 - Landgericht Freiburg Entschädigungskammer-001 bis -003

Urteil in Sachen Viktor Berger vom 25. Juli 1955, Landgericht Freiburg, Entschädigungskammer, LABW StAF, F 196/1 Nr. 3459 – Wiedergutmachung Viktor/Victor Berger, Lahr.

Gesundheitsamt - Amtsarzt an SS-Standortarzt_24-10-1939

Schreiben Amtsarzt Lahr an SS-Standortarzt Weimar/Buchenwald vom 24.10.1939, LABW StAF, Akte B 910/1 Nr. 613 – Gesundheitsamt Lahr, Viktor Berger.

Gesundheitsamt - Amtsärztliches Gutachten_1939-001 bis -004

Amtsärztliches Gutachten Viktor Berger, Lahr 1939, LABW StAF, Akte B 910/1 Nr. 613 – Gesundheitsamt Lahr, Viktor Berger.

Gesundheitsamt - Amtsgericht an Gesundheitsamt Lahr_Gerichtsbeschluss

Antrag auf Unfruchtbarmachung Victor Berger Lahr 1939, LABW StAF, Akte B 910/1 Nr. 613 – Gesundheitsamt Lahr, Viktor Berger.

Gesundheitsamt - Fürsorgerin an Amtsarzt_12-10-1939

Brief der Fürsorgerin Fuchsschwanz vom 12.10.1939, LABW StAF, Akte B 910/1 Nr. 613 – Gesundheitsamt Lahr, Viktor Berger.

Gesundheitsamt - Intelligenzprüfungsbogen_1939-001 bis -003

Intelligenzprüfungsbogen Viktor Berger Lahr 1939, LABW StAF, Akte B 910/1 Nr. 613 – Gesundheitsamt Lahr, Viktor Berger.

Gesundheitsamt - Schreiben Amtsarzt an Kramer vom 2.2.1940

Schreiben Amtsarzt an Kramer vom 2.2.1940, LABW StAF, Akte B 910/1 Nr. 613 – Gesundheitsamt Lahr, Viktor Berger.

Gesundheitsamt - Schreiben Gesundheitsamt an Bezirksamt - April 1940 - 001 und -002

Schreiben Gesundheitsamt an Bezirksamt – 5. April 1940, LABW StAF, Akte B 910/1 Nr. 613 – Gesundheitsamt Lahr, Viktor Berger.

Gesundheitsamt - Schreiben SS-Standortarzt Buchenwald Dr. Ding an Gesundheitsamt Lahr_25-8-1939

Schreiben SS-Standortarzt Buchenwald Dr. Ding an Gesundheitsamt Lahr vom 25.8.1939, LABW StAF, Akte B 910/1 Nr. 613 – Gesundheitsamt Lahr, Viktor Berger.

Gesundheitsamt - Sippenfragebogen für die Familie Berger_1939

Sippenfragebogen für die Familie Berger, Lahr 1939, LABW StAF, Akte B 910/1 Nr. 613 – Gesundheitsamt Lahr, Viktor Berger.

Kommunionsbild Lene Familie Berger-Laag

Die Bildrechte für die Fotos der Familie Berger liegen bei Manuel Trapp.

Lagertor mit Schriftzug “Jedem das Seine”

Kraft, Martin, Das Lagertor des KZ Buchenwald mit dem vom Bauhauskünstler Franz Ehrlich gestalteten Schriftzug „Jedem das Seine“, Juli 2015, unverändert, online verfügbar:
wikimedia.org, Lizenz: CC-BY-SA 3.0.

Lahr Altes Krankenhaus

Fotograf:in unbekannt, Altes Krankenhaus Lahr, Copyright Stadtarchiv Lahr.

Lahr Rathaus 1933

Fotograf:in unbekannt, Rathaus Lahr 1933, Copyright Stadtarchiv Lahr.

Luise

Die Bildrechte für die Fotos der Familie Berger liegen bei Manuel Trapp.

Luise Berger geb. Laag

Die Bildrechte für die Fotos der Familie Berger liegen bei Manuel Trapp.

Luise Enkelin Roswitha Viktor 1957

Die Bildrechte für die Fotos der Familie Berger liegen bei Manuel Trapp.

Luise Laag Personalblatt 1926

Luise Laag Personalblatt 1926, LABW StAF, B 717/2 Nr. 7329, Überwachung der Zigeuner im Amtsbezirk Lahr, insbesondere Ausstellung von Personalblättern für dieselben.

Luise und Viktor mit Tochter Maria und Enkeln Anita-Bruno-Karin 1959

Die Bildrechte für die Fotos der Familie Berger liegen bei Manuel Trapp.

Maria Berger 1940er

Die Bildrechte für die Fotos der Familie Berger liegen bei Manuel Trapp.

Maul und Klauenseuche

Monster4711/wikimedia, Schild Maul- und Klauenseuche, public domain, online verfügbar:
wikimedia.org

Parteizeitung Der Führer Baden 9-3-1934

Der Führer. Das badische Kampfblatt für nationalsozialistische Politik und deutsche Kultur, Nr. 67, 9. März 1934, Badische Landesbibliothek, CC BY-SA 4.0, online verfügbar:
digital.blb-karlsruhe.de

Paul Berger - Viktors Sohn

Die Bildrechte für die Fotos der Familie Berger liegen bei Manuel Trapp

Reichsgesetzblatt 25: Juli 1933

Reichsgesetzblatt 25 Juli 1933, gemeinfrei, online verfügbar:
wikimedia.org

Rosa Bibelli-Berger, Nichte von Viktor und sein Bruder Eduard _Ether_ Berger

Die Bildrechte für die Fotos der Familie Berger liegen bei Manuel Trapp.

Stolperstein "Asozial und arbeitsscheu"

OTWF/Wikimedia Commons, Stolperstein_Alexanderplatz_2_(Mitte)_Kopfstein, Berlin 2016, CC-BY-SA 3.0, online verfügbar:
wikipedia.org

Todesanzeige Viktor Berger

Die Bildrechte für die Fotos der Familie Berger liegen bei Manuel Trapp.

US-amerikanische Soldaten bei der Überquerung des Westwalls 1945

Fotograf:in unbekannt, Troops of the 63rd Division cross dragon’s teeth of the West Wall, März 1945, public domain, online verfügbar:
wikimedia.org

Viktor Berger

Die Bildrechte für die Fotos der Familie Berger liegen bei Manuel Trapp.

Viktor Berger jung

Die Bildrechte für die Fotos der Familie Berger liegen bei Manuel Trapp.

Viktor Berger mit Enkel Bruno 1959

Die Bildrechte für die Fotos der Familie Berger liegen bei Manuel Trapp.

Viktor Berger Personalblatt 1926

Viktor Berger Personalblatt 1926, LABW StAF, B 717/2 Nr. 7329, Überwachung der Zigeuner im Amtsbezirk Lahr, insbesondere Ausstellung von Personalblättern für dieselben.

Viktor Berger vermutlich beim Schrotthandel

Die Bildrechte für die Fotos der Familie Berger liegen bei Manuel Trapp.

Viktors Bruder Robert beim Messerschleifen

Die Bildrechte für die Fotos der Familie Berger liegen bei Manuel Trapp.

Weihnachten 1954 mit Enkelin Karin

Die Bildrechte für die Fotos der Familie Berger liegen bei Manuel Trapp.

Zwangssterilisation Jenische - Lahr VII 910 Graf Rosa

Notiz über Zwangssterilisation der Jenischen, Copyright Stadtarchiv Lahr, Nr. VII 910.

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Rosa _Bibelli_ Berger, Nichte von Viktor und sein Bruder Eduard _Ether_ Berger

Die Bildrechte für die Fotos der Familie Berger liegen bei Manuel Trapp.

Berliner jubeln Hitler zu 1933

Cheering Berliners greet Adolf Hitler in front of the chancellery as he travels to the Kroll Opera House for the opening of the first working session of the Reichstag two days after the ceremonial opening in Potsdam. United States Holocaust Memorial Museum Photo Archives #78604. Courtesy of National Archives and Records Administration, College Park. Copyright of United States Holocaust Memorial Museum.

Luise Enkelin Roswitha Viktor 1957

Die Bildrechte für die Fotos der Familie Berger liegen bei Manuel Trapp.